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Ausgabe 12/2020

Interview

26.11.2020
Ausgabe 12/2020
4 min. Lesedauer

Ein Upright-MRT ermöglicht Untersuchungen des gesamten Körpers im Liegen, in Schräglage, im Sitzen und im Stehen. So lässt sich z. B. die Wirbelsäule unter natürlicher Gewichtsbelastung untersuchen. Pathologien, die im Liegen nicht erkennbar wären, werden sichtbar. Das Gerät ist offen, der Patient hat freie Sicht. Fünf Upright-MRTs gibt es bereits in Deutschland. Dr. Andreas Förg, niedergelassener Facharzt für Diagnostische Radiologie, betreibt das Upright-MRT in München. Ursula Katthöfer (textwiese.com) fragte ihn zu den wirtschaftlichen Aspekten.

DS-GVO

26.11.2020
Ausgabe 12/2020
4 min. Lesedauer

In der Radiologie gibt es verschiedene Einsatzmöglichkeiten für künstliche Intelligenz (KI): Unter anderem kann KI zur Erkennung und Einordnung von Krebs- und Gewebezellen, zur Erkennung von Skelettstrukturen und möglichen Abweichungen oder zur Prüfung von Gefäßstrukturen auf eventuelle Anomalien eingesetzt werden. Jede Anwendung von KI ist hinsichtlich einer datenschutzkonformen Gestaltung individuell zu betrachten. Nachfolgend werden verschiedene Anforderungen und Möglichkeiten erläutert.

Arbeitsrecht

26.11.2020
Ausgabe 12/2020
3 min. Lesedauer

Nach § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen alle Personen, die in einer Gesundheitseinrichtung (nach § 23 Abs. 3 S.1 IfSG) – dazu gehören z. B. Krankenhäuser und Arztpraxen – beschäftigt werden sollen, einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern nachweisen. Das betrifft auch Angestellte, die nicht in unmittelbaren Kontakt mit Patienten kommen (z. B. Reinigungskräfte). Ausnahmen bestehen lediglich für Personen, die vor dem 01.01.1971 geboren sind, sowie für Personen, die aufgrund einer Kontraindikation nicht geimpft werden können. Die Impfpflicht gilt auch dann, wenn nur Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung stehen. Der Beitrag zeigt die maßgebliche Problematik auf und gibt Hinweise zur Vertragsgestaltung.

Marketing

26.11.2020
Ausgabe 12/2020
6 min. Lesedauer

Auch für eine radiologische Praxis kann es sich lohnen, in Werbung und Marketing zu investieren. Allerdings sind Beschränkungen zu beachten. Der Arzt hat seine Berufsausübung an medizinischen Notwendigkeiten und nicht an ökonomischen Erfolgsfaktoren zu orientieren, so ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2001. Deshalb untersagen die Berufsordnung, das Heilmittelgesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, die ärztliche Leistung anzupreisen. Der Schutz des Patienten steht im Vordergrund.

Online-Umfrage

26.11.2020
Ausgabe 12/2020
2 min. Lesedauer

Mit der Oktober-Ausgabe des RWF haben wir die Radiologinnen und Radiologen nach den Folgen der COVID-19-Pandemie in Praxis und Klinik gefragt. Die Auswertung der nicht-repräsentativen Ergebnisse geben eine grobe Orientierung. Ein Teil der Radiologen hat angegeben, weniger Patienten untersucht und weniger Einnahmen erzielt zu haben. Zudem sind bei fast allen Radiologen die Kosten durch zusätzliche Hygienemaßnahmen gestiegen.