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Ausgabe 9/2016

Strafrecht

31.08.2016
Ausgabe 9/2016
3 min. Lesedauer

Vorrangig soll das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen den Wettbewerb im Gesundheitswesen und das Vertrauen der Patienten in die Integrität ärztlicher Entscheidungen schützen. Allerdings findet Wettbewerb im Gesundheitswesen nur punktuell statt. Zu erwarten ist deshalb, dass vor allem solche Verhaltensweisen einer strafrechtlichen Sanktionierung zugeführt werden, die entgegen den Steuerungs- und Ordnungsmechanismen des Gesundheitswesens der eigennützigen Bereicherung dienen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit mit der Realisierung von Einkaufsvorteilen bei der Beschaffung von Kontrastmitteln durch vertragsärztlich tätige Radiologen Strafbarkeitsrisiken verbunden sein können.

Praxiserweiterung

31.08.2016
Ausgabe 9/2016
4 min. Lesedauer

Die Neuaufnahme eines Partners in eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist in der Regel mit der Zahlung eines Kaufpreises verbunden. Um als Seniorpartner den Kaufpreis nicht sofort, sondern über mehrere Jahre hinweg versteuern zu müssen, eignet sich das Gewinnvorabmodell. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat hierzu ein Urteil mit wichtigen Gestaltungshinweisen veröffentlicht, das Sie kennen sollten, wenn Sie eine Praxiserweiterung planen (vom 27.10.2015, Az. VIII R 47/12).