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Ausgabe 5/2016

PlausibilitätsprüfungÜberschrittene Zeitprofile beweisen keine Falschabrechnung

28.04.2016
Ausgabe 5/2016
6 min. Lesedauer

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) stellen die sachlich-rechnerische Richtigkeit der vertragsärztlichen Abrechnungen insbesondere durch Plausibilitätsprüfungen fest. Dabei sind Abrechnungsauffälligkeiten Indizien für eine Falschabrechnung. Doch die Überschreitung bloß geschätzter und nicht bedarfsplanerisch vorgegebener Zeitprofile kann keine Falschabrechnung bedeuten.

Abrechnung GOÄSo können Sie den Zuschlag 5377 mehrfach berechnen

28.04.2016
Ausgabe 5/2016
3 min. Lesedauer

Zusätzlich zu den GOÄ-Positionen des Abschnitts OI7 (Computertomographie) ist für computergesteuerte Analysen der Zuschlag 5377 berechnungsfähig. Probleme mit Kostenträgern und Beihilfestellen ergeben sich regelmäßig, wenn mehrere CT-Untersuchungen in einer Sitzung durchgeführt und der Zuschlag 5377 dementsprechend mehrfach abgerechnet wird. Die Einwände der Kostenträger stützen sich auf gängige Kommentare zur GOÄ, nach denen vermeintlich die Nr. 5377 nur einmal je Sitzung berechnungsfähig sein soll. Doch das lässt sich so aus der GOÄ nicht ableiten.

PersonalTeure Fehler beim Kündigungsschreiben können vermieden werden

28.04.2016
Ausgabe 5/2016
4 min. Lesedauer

Ein fehlerhaftes Kündigungsschreiben kann zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber nicht mehr als zehn Arbeitnehmer regelmäßig beschäftigt. Zwar ist eine weitere (korrigierte) Kündigung im Fall der unwirksamen Kündigung nicht ausgeschlossen. Der Zeitraum zwischen den beiden Kündigungsschreiben kann aber Lohnansprüche des Arbeitnehmers zur Folge haben. Diese Probleme können vermieden werden, wenn Praxisinhaber bzw. Klinikleitung die Form des Kündigungsschreibens einhalten und auf bestimmte Formulierungen verzichten.

KrankenhausvergütungFür Kontrastmittel-MRT des Herzens reicht stationäre Aufnahme von einem Tag

28.04.2016
Ausgabe 5/2016
2 min. Lesedauer

Für ein MRT des Herzens mit Kontrastmitteln reicht die stationäre Aufnahme von einem Tag aus. Sind organisatorisch mehr Tage erforderlich, weil ein solches MRT nicht kurzfristig gemacht werden kann, oder braucht der Versicherte Bedenkzeit, ist er zu entlassen bzw. gar nicht erst aufzunehmen (Landessozialgericht [LSG] Sachsen-Anhalt, Urteil vom 3.9.2015, Az. L 6 KR 69/12).