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Ausgabe 10/2016

Kassenabrechnung

29.09.2016
Ausgabe 10/2016
2 min. Lesedauer

Die Eckpunkte des KV-Honorars für 2017 stehen fest: Darüber haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenkassen ohne Schlichtungsverfahren im Erweiterten Bewertungsausschuss am 21.09.2016 verständigt. Die Einigung beinhaltet eine Erhöhung des Orientierungswerts um 0,9 Prozent sowie Eckpunkte zur morbiditätsbedingten Erhöhung der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV).

Befundbeurteilung

29.09.2016
Ausgabe 10/2016
3 min. Lesedauer

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) haben eine Vereinbarung über die technischen Anforderungen an Telekonsile bei der Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen geschlossen. Die Vereinbarung beinhaltet insbesondere Einzelheiten zur Qualität und zur Sicherheit bei der Datenübermittlung der Röntgen- und CT-Bilder. Das Bundesgesundheitsministerium hat noch die Möglichkeit, die Vereinbarung zu beanstanden.

Aktuelle Rechtsprechung

27.10.2016
Ausgabe 11/2016
6 min. Lesedauer

Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts (LG) Stuttgart sorgt für Unruhe und viele Fragen (Urteil vom 04.05.2016, Az. 13 S 123/15). Es droht das unschöne Szenario, dass ärztliche Wahlleistungen zukünftig nicht mehr abgerechnet werden können oder bereits gezahlte Honorare für wahlärztliche Leistungen sogar zurückgefordert werden. Betroffene Ärzte und Krankenhäuser sollten deshalb prüfen, ob ihre Wahlleistungsvereinbarungen dem neuesten Stand entsprechen.

Vertragsarztrecht

29.09.2016
Ausgabe 10/2016
2 min. Lesedauer

Für die Nachbesetzung von Arztstellen in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) müssen Vertragsärzte die Absicht haben, für mindestens drei Jahre im MVZ tätig zu sein, wenn sie auf ihre vertragsärztliche Zulassung zugunsten einer Anstellung im MVZ verzichten möchten. Eine Beschäftigung der ehemaligen Vertragsärzte für ein oder zwei Quartale genügt nicht mehr (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 04.05.2016, Az. B 6 KA 21/15 R).