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Ausgabe 11/2016

Integrierte radiologische Versorgung

27.10.2016
Ausgabe 11/2016
6 min. Lesedauer

Im gegenwärtigen Gesundheitssystem versuchen alle Partner, die Idee der integrierten Versorgung zu realisieren. Die Ziele dabei sind: Verbesserung der Ertragskraft, Stabilisierung bzw. Ausweitung der rentablen Versorgungsfälle, ein eigenes Markenprofil mit Abgrenzung zum Mitbewerb, Verringerung der Abhängigkeit von Schwankungen in der Gesundheitspolitik sowie Senkung der Versorgungskosten und Verbesserung der Versorgungsqualität. Die Integration stationärer und ambulanter Versorgungsprozesse stellt eine klassische Win-win-Situation dar, wenn sie sich an den Stärken und Schwächen der beteiligten Partner orientiert und diese ausgleicht.

ASV

27.10.2016
Ausgabe 11/2016
1 min. Lesedauer

Für niedergelassene Vertragsärzte in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) gelten seit dem 01.10.2016 die regionalen Vereinbarungen zum Sprechstundenbedarf. Ebenso finden die auf Landesebene vereinbarten Regelungen für Kontrastmittel Anwendung. Diesen Beschluss haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband zur bundeseinheitlichen Vergütung von Sachkosten in der ASV gefasst.

Aktuelle Rechtsprechung

27.10.2016
Ausgabe 11/2016
6 min. Lesedauer

Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts (LG) Stuttgart sorgt für Unruhe und viele Fragen (Urteil vom 04.05.2016, Az. 13 S 123/15). Es droht das unschöne Szenario, dass ärztliche Wahlleistungen zukünftig nicht mehr abgerechnet werden können oder bereits gezahlte Honorare für wahlärztliche Leistungen sogar zurückgefordert werden. Betroffene Ärzte und Krankenhäuser sollten deshalb prüfen, ob ihre Wahlleistungsvereinbarungen dem neuesten Stand entsprechen.

Arbeitsrecht

27.10.2016
Ausgabe 11/2016
2 min. Lesedauer

Der Arbeitgeber muss bei der Festlegung der täglichen Arbeitszeiten nicht auf eine nur abstrakte anderweitige Verdienst- und Beschäftigungsmöglichkeit des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen (Landesarbeitsgericht [LAG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7.1.2016, Az. 5 Sa 1276/15). Ein im Teamarztmodell tätiger Radiologe scheiterte daher mit dem Wunsch, seine Dienstzeit unter Berücksichtigung möglicher anderer Verwendung seiner Arbeitskraft anzupassen.