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Ausgabe 8/2016

Arzneimittelversorgung

26.07.2016
Ausgabe 8/2016
6 min. Lesedauer

Die KV Niedersachsen hat im Rahmen der Vereinbarung über die Verordnung von Sprechstundenbedarf (SSB-V) zum 1. Januar 2016 eine Änderung hinsichtlich der Abrechnung von Kontrastmitteln beschlossen. Gemäß dieser Änderung können Radiologen, Nuklearmediziner und Urologen – sowie die mit diesen Fachgruppen in Gemeinschaftspraxis tätigen Ärzte anderer Fachrichtungen – Kontrastmittel nicht mehr als Sprechstundenbedarf verordnen bzw. beziehen. Die genannten Ärzte haben die Kontrastmittel seit dem 1. Januar 2016 im Rahmen der neu geschaffenen Sachkostenregelungen zu fest vereinbarten, pauschalen Preisen abzurechnen.

Abrechnungsgenehmigung

26.07.2016
Ausgabe 8/2016
3 min. Lesedauer

Zum 1. Januar 2016 wurde die Positronen-Emissions-Tomografie (PET) – ggf. mit Computertomografie – bei bestimmten Indikationen mit den Abrechnungspositionen Nrn. 34700 bis 34703 in den EBM aufgenommen (siehe RWF 1/2016). Sechs Monate später, zum 1. Juli 2016, ist die neue Qualitätssicherungsvereinbarung in Kraft getreten. Sie regelt, welche Voraussetzungen Radiologen und Nuklearmediziner für eine Abrechnungsgenehmigung erfüllen müssen.