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Ausgabe 8/2026

Kommunikation/Weiterbildung„Zusammenarbeit mit MTR auf Augenhöhe steigert Qualität und Wirtschaftlichkeit!“

03.08.2026
Ausgabe 8/2026
6 min. Lesedauer

„SPINnen im Scanner“ heißt ein Fortbildungsformat in der noninvasiven Herzbildgebung, das sowohl Radiologinnen und Radiologen als auch Medizinische Technologinnen und Technologen für Radiologie (MTR) anspricht. Es setzt auf interprofessionelle Standardisierung, Teamarbeit und patientenzentrierte Versorgungsqualität. Die Deutsche Röntgengesellschaft (DRG) zeichnete das Projekt mit dem Wachsmann-Innovationspreis 2026 aus. Hinter „SPINnen im Scanner“ stehen stellvertretend für ihr Team Sebastian Reinartz, Professor für noninvasive kardiovaskuläre Bildgebung und Marion Müller, leitende MTR für die CT, beide aus dem Universitätsklinikum Jena. Das Interview mit Ursula Katthöfer (textwiese.com) gaben sie als Team.

GKV-BeitragssatzstabilisierungsgesetzDeutliche Einschnitte bei radiologischen Leistungen geplant

03.08.2026
Ausgabe 8/2026
4 min. Lesedauer

Der Bundestag hat am 10.07.2026 das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 10.07.2026) beschlossen. Trotz massiver Proteste aller Ärzteverbände wurden die bereits in der Mai-Ausgabe des RWF (zum Beitrag) skizzierten Einschnitte bei der Vergütung ärztlicher Leistungen übernommen und sogar – insbesondere die Radiologen betreffend – erweitert. Die für Radiologen ab 2027 relevanten Änderungen fassen wir nachfolgend zusammen.

VertragsrechtAusfallhonorar: Vereinbarung rechtssicher formulieren – sonst entfällt der Anspruch!

03.08.2026
Ausgabe 8/2026
5 min. Lesedauer

Eine in einem Anamnesebogen enthaltene Ausfallhonorarregelung „Ansonsten müssen wir Ihnen die freigehaltene Zeit in Rechnung stellen.“ lässt für den Patienten nicht hinreichend erkennen, in welcher Höhe und nach welchen Kriterien eine Gebühr für ausgefallene Behandlungstermine anfällt. Eine solche Klausel ist wegen des Verstoßes gegen das Transparenzgebot gem. § 307 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unwirksam. Dies entschied das Amtsgericht (AG) Bad Urach. Zwar ging es in dem Fall um einen Zahnarzt und dessen Patienten, doch sind die Urteilsbegründungen und Folgerungen auch auf die Radiologie übertragbar (Urteil vom 12.06.2026, Az. 1 C 3/26).

Digitale Transformation KI-basierte LLMs sicher und nutzenorientiert in der Patientenversorgung einsetzen

03.08.2026
Ausgabe 8/2026
5 min. Lesedauer

Auch wenn die prinzipiellen Limitationen (Halluzinationen, Auslassungen) kommerziell verfügbarer Large Language Modelle (LLMs) wie ChatGPT oder Claude in der Regel bekannt sind, nutzen Ärztinnen und Ärzte sie heute schon regelmäßig unter der Hand zur Beantwortung diagnostischer und therapeutischer Fragestellungen. Studien zufolge wenden inzwischen rund zwei Drittel der US-amerikanischen Ärzte generative künstliche Intelligenz (KI) an, und etwa jeder fünfte Arzt nutzt regelmäßig LLMs für eine zweite Einschätzung. Die Dunkelziffer und auch der Einsatz von LLMs als Primärquelle dürften deutlich höher sein. Um den Einsatz in der Klinik nutzenorientiert zu bahnen, müssen die Chancen und Risiken realistisch beurteilt werden.