KBV-Honorarbericht

30.04.2024
Ausgabe 5/2024
2 min. Lesedauer

Der Honorarumsatz und die Fallzahlen der vertragsärztlich tätigen Radiologen hat sich im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr 2021 kaum verändert. Der Honorarumsatz ist bundesweit um 0,1 Prozent bzw. um rund 1,85 Mio. Euro gestiegen, die Fallzahl ist hingegen leicht um 0,5 Prozent zurückgegangen. Dies entspricht einer Erhöhung des Fallwerts um 0,6 Prozent – von 80,61 Euro in 2021 auf 81,13 Euro in 2022. Das geht aus den aktuellen Honorarberichten der KBV hervor.

Digitalisierung

30.04.2024
Ausgabe 5/2024
3 min. Lesedauer

Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass die gegen eine ärztliche Gemeinschaftspraxis ergangene Honorarkürzung wegen fehlender Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) rechtmäßig ist. Das Urteil gilt gleichermaßen auch für alle Radiologiepraxen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Auch sie sind zur Anbindung an die TI verpflichtet. Verweigern sie sich, müssen sie mit Honorarkürzungen rechnen (Urteil vom 06.03.2024, Az. B 6 KA 23/22 R).

Berufsrecht

30.04.2024
Ausgabe 5/2024
3 min. Lesedauer

In bestimmten Fällen können Ärzte ihre Tätigkeit als Facharztweiterbildung anerkennen lassen und die Zulassung zur Facharztprüfung beantragen. Dabei muss auch die anzuerkennende ärztliche Tätigkeit unter der fachlichen Anleitung und der hierarchischen Leitung eines weiterbildungsbefugten Arztes stattgefunden haben. Demgemäß scheiden Oberärzte als weiterbildungsbefugte Ärzte für Chefärzte aus. So scheiterte ein Chefarzt, der die Zulassung zur Prüfung für die Anerkennung der Facharztbezeichnung Physikalische und Rehabilitative Medizin anstrebte: Das Verwaltungsgericht (VG) Münster wies die Klage ab (Urteil vom 15.02.2024, Az. 5 K 185/21).

Interview

30.04.2024
Ausgabe 5/2024
6 min. Lesedauer

Die Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie (GPR) gründete sich vor über 60 Jahren mit dem Ziel, kinderradiologische Qualitätsstandards nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu entwickeln und Kindern die bestmögliche bildgebende Diagnostik zu ermöglichen. Was bedeutet das heute angesichts neuer Strahlenschutzrichtlinien und Künstlicher Intelligenz (KI)? Dies sind nur zwei der Themen, die PD Dr. Thekla von Kalle, Präsidentin der GPR und Ärztliche Direktorin der Kinderradiologie am Olgahospital des Klinikums Stuttgart, mit Ursula Katthöfer (textwiese.com) besprach.

Steuerentlastungen

30.04.2024
Ausgabe 5/2024
5 min. Lesedauer

Nach langem Hin und Her wurde das Wachstumschancengesetz am 28.03.2024 verkündet. Auch wenn das Entlastungsvolumen deutlich abgespeckt wurde, enthält es noch immer deutlich spürbare Verbesserungen. Dieser Beitrag zeigt im Überblick sieben wichtige Maßnahmen, von denen Radiologen mit eigener Praxis in der Rolle des Arbeitgebers profitieren. In den Fällen, in denen auch Vorteile für Mitarbeiter erwähnt werden, sind auch angestellte Radiologen gemeint.

Vertragsarztrecht

28.03.2024
Ausgabe 4/2024
4 min. Lesedauer

Eine Honorarsammelerklärung ist zwingend von der ärztlichen Leitung des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) zu unterschreiben, wenn es der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) so vorschreibt. Die Unterschrift der ärztlichen Leitung kann in solchen Fällen auch nicht von der Geschäftsführung der MVZ-Trägerin ersetzt werden. Unterschreibt die ärztliche Leitung nicht, verliert das MVZ das komplette Quartalshonorar! Dies bestätigte das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 13.12.2023 (Az. B 6 KA 15/22 R).

Vertragsarztrecht

28.03.2024
Ausgabe 4/2024
4 min. Lesedauer

Im Rahmen der sachlich-rechnerischen Richtigstellung prüft die Kassenärztliche Vereinigung (KV) u. a., ob für das Jobsharing festgelegte Leistungsobergrenzen (im Folgenden: LOG) eingehalten wurden. Bei Überschreitungen der LOG nimmt die KV eine Berichtigung des Honorars vor. Da die Entwicklung der LOG an den Fachgruppendurchschnitt gekoppelt ist, kann ein sinkender Fachgruppendurchschnitt zu sinkenden LOGen und letztendlich zu Honorarkürzungen führen. Diese Honorarkürzungen sind auch dann rechtmäßig, wenn der Praxis weder die konkrete LOG noch die für die LOG maßgeblichen Fachgruppendurchschnitte bekannt waren. Der Beitrag macht auf diese Falle aufmerksam, die sich auch für radiologische Praxen stellen kann (Urteil des Landessozialgerichts [LSG] Hamburg vom 25.01.2023, Az. L 5 KA 2/21).