ArbeitsrechtSchwangerschaftsattest vor Abschluss des Arbeitsvertrags datiert – Vertrag wirksam?
Frage:„Eine Bewerberin hat von uns einen unterzeichneten Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen. Arbeitsbeginn sollte der 01.10. sein. Am 05.08. haben wir den durch die Bewerberin unterzeichneten Vertrag zurückerhalten. Kurz darauf teilte die Bewerberin in einem weiteren Schreiben mit, dass sie schwanger sei. Das Attest der Gynäkologin datiert vom 29.07. Ist der Arbeitsvertrag überhaupt wirksam?“