VertragsarztrechtKeine Überraschung aus Kassel: Rechtsprechung zur Fortbildung bleibt streng
Die Fortbildungspflicht gehört zu den zentralen Pflichten jedes Vertragsarztes und damit auch jedes zugelassenen Radiologen. Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zeigt erneut: Wer die Formalien nicht einhält, riskiert empfindliche Honorarkürzungen, selbst dann, wenn er tatsächlich fortgebildet ist (Urteil vom 27.08.2025, Az. B 6 KA 10/24 R).