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EinkommensteuerSteuervorteile bei Praxisaufgabe – Fünftel-Regelung und „besonderer Steuersatz“

02.01.2025
Ausgabe 1/2025
4 min. Lesedauer

Bei Aufgabe oder Veräußerung einer Radiologiepraxis werden die stillen Reserven aufgedeckt und ein Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinn realisiert. Allerdings gibt es bei der Besteuerung – neben dem im ersten Teil dieses Beitrags (RWF, Nr. 12/2024) vorgestellten Freibetrag – weitere steuerliche Privilegien wie die in § 34 Abs. 1 und 3 Einkommensteuergesetz (EStG ) verankerten Tarifbegünstigungen.

VertragsarztrechtÄrztlicher Leiter muss nicht in MVZ-Filiale tätig sein

02.01.2025
Ausgabe 1/2025
4 min. Lesedauer

Die Zahl der radiologischen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) wächst stetig. Kleinere Praxisstandorte werden dabei häufig als Filiale an ein MVZ mit einem größeren Hauptstandort angebunden, also nicht als rechtlich eigenständiges MVZ geführt. Dies gilt insbesondere, wenn Einzelpraxen von einem MVZ aufgekauft werden und der ursprüngliche Praxisstandort unter Anstellung des früheren Praxisinhabers aufrechterhalten werden soll (sogenannte Versorgerfiliale). Jedes MVZ muss dabei über einen eigenen ärztlichen Leiter verfügen. Das Sozialgericht (SG) München hat sich mit der Fragestellung auseinandergesetzt, ob der ärztliche Leiter eines MVZ auch an den jeweiligen Filialstandorten in bestimmtem Umfang vor Ort tätig sein muss (Urteil vom 11.07.2024, Az. S 28 KA 95/22).

EBM 2025Kardio-CT: Neue EBM-Leistung steht seit dem 01.01.2025 zur Verfügung

02.01.2025
Ausgabe 1/2025
4 min. Lesedauer

Bereits im Januar 2024 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen um die Computertomografie-Koronarangiografie (CCTA) bei Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit (cKHK) oder im Zusammenhang mit einem bereits geplanten operativen Eingriff am Herzen erweitert (siehe „CCTA künftig Kassenleistung“, in RWF Nr. 03/2024). Am 11.12.2024 hat der (Erweiterte) Bewertungsausschuss eine neue Abrechnungsposition für diese Leistung in den EBM aufgenommen. Seit dem 01.01.2025 kann die CCTA unter bestimmten Voraussetzungen in der vertragsärztlichen Versorgung durchgeführt werden.

Vertragsarztrecht/StrafrechtBetrugsschaden „nur“ 804 statt 1,2 Mio. Euro!

29.11.2024
Ausgabe 12/2024
2 min. Lesedauer

Täuscht ein Vertragsarzt bei der quartalsweisen Abrechnungssammelerklärung über klar abgrenzbare Honorarbestandteile ärztlicher Leistungen, so ist für die strafrechtlich relevante Höhe des Betrugsschadens nur die Summe der abgerechneten „Luftleistungen“ und nicht das gesamte Honorarvolumen aller betroffenen Quartale relevant, so das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (Urteil vom 10.04.2024, Az. 1 Ws 80/24).