Mietrecht
Umbaumaßnahmen: Keine Extra-Vereinbarung, wenn Vermieter schriftlich zustimmt
Stimmt ein Vermieter dem Bauantrag des Mieters schriftlich zu, ist keine schriftliche Vereinbarung der Parteien mehr erforderlich, um die Schriftform zu wahren. Das gilt auch, wenn der Mietvertrag vorsieht, bauliche Veränderungen der Mietsache durch den Mieter bedürften der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Auch für Radiologie-Praxen ein relevantes Szenario (Kammergericht [KG] Berlin, Urteil vom 06.11.2023, Az. 8 U 10/23).