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Vertragsarztrecht/StrafrechtBetrugsschaden „nur“ 804 statt 1,2 Mio. Euro!

29.11.2024
Ausgabe 12/2024
2 min. Lesedauer

Täuscht ein Vertragsarzt bei der quartalsweisen Abrechnungssammelerklärung über klar abgrenzbare Honorarbestandteile ärztlicher Leistungen, so ist für die strafrechtlich relevante Höhe des Betrugsschadens nur die Summe der abgerechneten „Luftleistungen“ und nicht das gesamte Honorarvolumen aller betroffenen Quartale relevant, so das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (Urteil vom 10.04.2024, Az. 1 Ws 80/24).

EinkommensteuerSteuerliche Begünstigungen bei der Praxisaufgabe - der Freibetrag

29.11.2024
Ausgabe 12/2024
4 min. Lesedauer

Bei Aufgabe oder Veräußerung der Radiologiepraxis werden alle stillen Reserven aufgedeckt und ein hoher Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinn realisiert. Das freut auch das Finanzamt. Um die Steuerbelastung abzufedern und einen eleganten Eintritt in den Ruhestand zu ermöglichen, gibt es deshalb Freibeträge und steuersatzbezogene Privilegien. Das Problem: Diese sind an enge Voraussetzungen bzw. das Erfordernis einer Antragsstellung geknüpft. In diesem Beitrag geht es um die steuerlichen Privilegien bei der Aufgabe bzw. Veräußerung der Radiologiepraxis, zunächst der Freibetrag.

ePADie neue elektronische Patientenakte ab 2025

29.11.2024
Ausgabe 12/2024
5 min. Lesedauer

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitaler, versichertengeführter Aktenordner zur Speicherung und Bündelung von Gesundheitsdaten. Auf Wunsch können gesetzlich Versicherte schon seit dem Jahr 2021 eine ePA erhalten. Ab dem 15.01.2025 wird nun aber flächendeckend Bewegung in diese Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI) kommen: Die Krankenkassen legen für jeden Versicherten automatisch eine ePA an, es sei denn die Versicherten widersprechen der ePA (sog. Opt-out-Verfahren). Nach einer Testphase in einigen Modellregionen soll der bundesweite „Rollout“ erfolgen. Welche Folgen hat dieser Digitalisierungsschritt für die Abläufe in der Radiologie?

Change Management„KI-Upgrades dritteln die Untersuchungszeit am MRT und ermöglichen Veränderungen!“

29.11.2024
Ausgabe 12/2024
6 min. Lesedauer

Um medizinische Technolog/-innen für Radiologie (MTR) langfristig zu binden und ihre Zufriedenheit am Arbeitsplatz zu erhöhen, setzt das Praxisunternehmen für Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie „Die Radiologie“ aus München auf eine neue Unternehmensstrategie, zu der KI-Updates für MRT-Geräte gehören. Was das bedeutet, schildert Prof. Dr. Mike Notohamiprodjo, Facharzt für Radiologie und geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens mit 600 Mitarbeitenden an 24 Standorten in Bayern. Ursula Katthöfer (textwiese.com) sprach mit ihm.

HaftungsrechtGericht sieht keine „Einbestellungspflicht“!

29.11.2024
Ausgabe 12/2024
2 min. Lesedauer

Nimmt der Patient einen vereinbarten Wiedervorstellungstermin nicht wahr, trifft den behandelnden Arzt keine Verpflichtung, den Patienten von sich aus einzubestellen. Diese erfreuliche Klarstellung hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln mit Urteil vom 17.06.2024 (Az. 5 U 133/23) getroffen. In dem Fall ging es um die gynäkologische Behandlung in einer Praxis. Die Feststellungen des OLG Köln sind auch auf die Radiologie übertragbar.