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LeserforumZur GOÄ-Abrechnung eines TAVI-CT

26.03.2021Ausgabe 4/20211min. Lesedauer

FRAGE | „Haben Sie einen Vorschlag für die GOÄ-Abrechnung eines TAVI-CT? Es handelte sich um eine EKG-getriggerte Untersuchung des Herzens – einschließlich 3D-Rekonstruktion und mit anschließender Spiral-CT von Thorax/Abdomen sowie Becken.“

ANTWORT | Die Untersuchung vor einem TAVI-Eingriff erfolgt üblicherweise mit Nr. 5371 GOÄ (CT im Hals-Thoraxbereich; 2.300 Punkte; 241,31 Euro beim Faktor 1,8). Ggf. erfolgt dazu eine

  • Kontrastmittel(KM)-Gabe nach Nr. 346 GOÄ und
  • weitere KM-Injektionen, jeweils mit Nr. 347 GOÄ berechnungsfähig.

In dem Fall wäre zusätzlich Nr. 5376 GOÄ für ergänzende Tomographien nach KM-Einbringung berechnungsfähig (500 Punkte; 52,46 Euro). Das EKG zur Triggerung kann mit Nr. 650 GOÄ (152 Punkte; 15,95 Euro) abgerechnet werden. Für erforderliche abdominale CT-Aufnahmen kann Nr. 5372 GOÄ abgerechnet werden. In diesem Fall ist die Höchstwertregelung zu beachten, sodass für die Nrn. 5371 und 5372 in Kombination nur der Höchstwert nach Nr. 5369 GOÄ (3.000 Punkte; 314,75 Euro) abgerechnet werden kann. Die 3-D-Rekonstruktion ist mit Nr. 5377 GOÄ (800 Punkte; 46,63 Euro; als Zuschlag nur mit Faktor 1,0 ansetzbar) zu berechnen. Zur Überwachung kann eine Pulsoxymetrie nach Nr. 602 GOÄ (150 Punkte; 15,95 Euro, Faktor 1,8) erforderlich sein.

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