Strahlenschutz/VorsorgeBMUV ebnet Weg für Lungenkrebs-Screening
Seit dem 01.07.2024 können Raucher und Ex-Raucher unter bestimmten Bedingungen eine strahlungsarme CT-Untersuchung erhalten, durch die ein Lungenkrebs frühzeitig erkannt werden kann.
Dies ist in der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung (LuKrFrühErkV) des Bundesumweltministeriums (BMUV) geregelt, die seit Juli gilt. Die Deutsche Röntgengesellschaft (DRG) spricht von einem „Durchbruch“. Ob es eine GKV-Leistung wird, entscheidet der G-BA.
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