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WeiterbildungÄrztetag lockert MWBO für Radiologen

29.06.2022Ausgabe 7/20221min. Lesedauer

Auf dem 126. Deutschen Ärztetag in Bremen wurden auch Änderungen in der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) 2018 beschlossen, die die Radiologinnen und Radiologen betreffen. Der Beschluss zum „TOP IVb“ kann im Beschlussprotokoll des 126. Deutschen Ärztetags nachgelesen werden.

In der MWBO 2018 wurden für die Zusatz-Weiterbildungen „Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen“ sowie „Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner“ ergänzende Regelungen beschlossen. Demnach sollen die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung „Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen“ zu einem integralen Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Nuklearmedizin deklariert werden und umgekehrt, also die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung „Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner“ werden zu einem integralen Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Radiologie.

Hintergrund für diese Anpassung ist, dass für die genannten Facharztrichtungen die Weiterbildungsbefugnisse erweitert werden sollten, um bislang bestehende Engpässe für diese Weiterbildungen reduzieren zu können. Denn bislang konnten Nuklearmediziner die Zusatzweiterbildung „Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen“ nicht führen und umgekehrt. Die Umsetzung erfolgt in den Weiterbildungsordnungen der einzelnen Landesärztekammern.

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