Arbeitsbedingungen unter COVID-19Maßnahmen zum Schutz des Personals
Von Dr. med. Marianne Schoppmeyer, Medizinjournalistin, medizinundtext.de, Nordhorn
Während der aktuellen COVID-19-Pandemie kommt der Radiologie eine wichtige Funktion bei der Diagnose und Verlaufskontrolle der an dem Coronavirus erkrankten Patienten zu. Aufgrund der hohen Kontagiosität der Erkrankung haben die radiologischen Fachgesellschaften eine Orientierungshilfe für ambulante und stationäre radiologische Einrichtungen zum Schutz des Personals veröffentlicht.
Schutz bei erkrankten Patienten
Laut den Empfehlungen sollen COVID-19 infizierte Patienten sowie Patienten mit Verdacht darauf nach Möglichkeit getrennt vom normalen radiologischen Betrieb untersucht werden. Dies kann geschehen durch mobile Systeme sowie durch die Reservierung von Geräten speziell für COVID-19-Patienten. Die vom Robert Koch-Institut empfohlenen Hygienemaßnahmen, Flächendesinfektionen sowie das Vorhalten von persönlicher Schutzausrüstung für das Personal (Schutzkittel, doppelt Handschuhe, FFP2- oder -3-Maske, Haube, Schutzbrille) müssen gewährleistet sein.
Allgemeiner Mitarbeiterschutz
Zum Schutz der Mitarbeiter sollten alle Personen in der Abteilung einen chirurgischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Kontakte untereinander sollten weitestgehend vermieden werden. Folgende Verhaltensregeln zur Kontaktvermeidung werden beispielhaft genannt:
- Keine gemeinsamen Pausen
- Keine gemeinsame Nutzung des Aufenthaltsraums
- Verzicht auf abteilungsinterne Präsenzveranstaltungen
- Telefonische Befundbesprechungen
- Mitarbeiter möglichst wenig an den Geräten rotieren lassen
- MTRA-Arbeitsplätze an den Geräten einzeln/max. doppelt besetzen
- Alle zur Verfügung stehenden Befundungsplätze nutzen
- Ggf. Aufteilung der Mitarbeiter in Teams, die z. B. wochenweise abwechselnd arbeiten
- Empfehlungen zur radiologischen Versorgung „unter COVID-19“ bei der DRG online unter iww.de/s3567
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