COVID-19-HilfenKurzarbeitergeld für Arztpraxen doch möglich
Die interne Anweisung der Bundesagentur für Arbeit (BA), nach der Praxen von Vertragsärzten kein Kurzarbeitergeld erhalten sollten, wurde zurückgenommen. Nach neuer Anweisung (seit 08.05.2020) kann auch das Personal in diesen Praxen grundsätzlich Kurzarbeitergeld bekommen, teilte die KBV mit.
Weiterführende Hinweise
- „Irritation um Kurzarbeitergeld“ in Arztpraxen in RWF Nr. 05/2020
- RWF-Download: Musterformulierungen für die optionale Einführung von Kurzarbeit
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