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Prävention„Strukturiertes Lungenkrebsscreening senkt die Mortalität um mindestens 20 Prozent!“

31.08.2026Ausgabe 9/20266min. Lesedauer

Seit dem 01.04.2026 wird das Lungenkrebsscreening, das sich an aktive und an ehemalige starke Raucher richtet, gemäß EBM vergütet. Die AG Thoraxdiagnostik der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG) bietet eine Zusatzqualifizierung zur Lungenkrebsfrüherkennung mit Niedrigdosis-Computertomografie (CT) an. Die Fortbildung basiert auf der Verordnung zur Lungenkrebsfrüherkennung (LuKrFrühErkV) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vom 15.05.2024. Prof. Dr. med. Jens Vogel-Claussen ist Direktor der Klinik für Radiologie der Charité Universitätsmedizin Berlin und kooptiertes Mitglied im Vorstand der AG Thoraxdiagnostik der DRG. Ursula Katthöfer (textwiese.com) fragte ihn nach Einzelheiten zum Lungenkrebsscreening.

Redaktion: Wer soll mit der Lungenkrebsfrühkennung erreicht werden?

Prof. Vogel-Claussen: Die Risikopopulation wurde durch das BMUV definiert. Es handelt sich um Menschen im Alter zwischen 50 und 75 Jahren mit einer Rauchdauer von 25 Jahren, davon mindestens 15 Packungsjahren und weniger als 10 Jahren Rauchstopp. Diese Kriterien fußen auf der randomisierten Nelson-Studie aus den Niederlanden und Belgien. Ihr zufolge sinkt die Lungenkrebsmortalität um 20 Prozent, wenn das Screening in einem strukturierten Programm angewendet wird, wenn die Zielgruppe also ähnlich wie bei der Mammografie persönlich angeschrieben wird. Der Nutzen überwiegt den Schaden, beispielsweise aus Strahlung und Überdiagnose. Die Nelson-Studie bestätigte Zahlen aus den USA, aus denen zudem eine signifikant sinkende Gesamtmortalität um 6,7 Prozent hervorging. Auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) prüften die wissenschaftliche Evidenz des Lungenkrebsscreenings.

Redaktion: Gibt es denn in Deutschland bereits ein strukturiertes Programm zum Lungenkrebsscreening?

Prof. Vogel-Claussen: Nein, durch ein solches Programm könnte der Effekt sogar noch höher sein als eine um 20 Prozent sinkende Lungenkrebsmortalität. Wir können jedoch in Deutschland noch nicht strukturiert jede Person aus der Hochrisikogruppe einladen, weil noch keine EU-Leitlinie zur Qualitätssicherung eines Lungenkrebsfrüherkennungsprogramms vorliegt. Sie wird frühestens 2028 erwartet. Deutschland ist eines der wenigen EU-Länder, die ein organisiertes Screening nach § 25 a SBG V erst einrichten, wenn eine EU-Leitlinie vorliegt – selbst wenn der Nutzen des Screenings längst bewiesen ist. Deshalb sind wir ohne organisiertes Programm gestartet. Ich gehe davon aus, dass wir in etwa vier Jahren eine rechtliche Grundlage dafür haben werden.

Redaktion: Wieso eignet sich das Niedrigdosis-CT besonders für das Screening?

Prof. Vogel-Claussen: Das CT ist besser als das Röntgen-Thorax, weil darüber Lungentumorherde im Stadium 1 oder 1 a, also unter einem Zentimeter, erkannt werden können. Wir haben in Deutschland pro Jahr über 50.000 neue Fälle von Lungenkrebs. Weil es ein sehr tödlicher Tumor ist, haben wir über 40.000 Todesfälle pro Jahr. Lungenkrebs ist die häufigste krebsbedingte Todesursache bei Männern und durch die sinkende Mortalität bei Brustkrebs durch das organisierte Mammografie-Früherkennungsprogramm in Deutschland inzwischen auch bei Frauen. Oft wird ein Tumor erst im Stadium 3 oder 4 entdeckt, nachdem klinische Symptome aufgetreten sind. Durch das Niedrigdosis-CT erreichen wir einen Stadiumsshift hin zu frühen Tumorstadien. Trotz fehlenden organisierten Programms in Deutschland haben wir für die Niedrigdosis-CT-Befundung eine einheitliche Klassifikation in der Lungenkrebsleitlinie entwickelt, um die Rundherde zu beurteilen. Das schafft Klarheit, ist verbindlich und sorgt für Vertrauen.

Redaktion: Um welche Klassifikation geht es?

Prof. Vogel-Claussen: Der Gesetzgeber schreibt drei Kategorien vor, doch reichen die für die Radiologie nicht aus. Wir teilen die Lungenrundherde deshalb auf Basis der S3-Leitlinie Lungenkarzinom anhand der modifizierten „V LungRADS 2022-Klassifikation“ ein. Das V steht für Volumen, denn der Gesetzgeber schreibt vor, dass wir das Volumen berechnen, nicht den Diameter. Die volumenbasierte Analyse ist genauer, um das Wachstum des Tumors zu beurteilen. Insbesondere bei Rundherden zwischen 5 bis 15 Millimetern, bei denen oft eine Zunahme von 1 bis 2 Millimetern des mittleren Diameters einer Verdopplung des Volumens entspricht, wird die Bestimmung der Volumenverdopplungszeit (VDT) genutzt. Die V LungRADS 2022-Klassifikation definiert das Wachstum von Rundherden mit einer Volumenverdopplungszeit in weniger als 600 Tagen. Liegt das Wachstum darunter, reicht es, nach einem Jahr zu prüfen, wie stark es ist. Die volumenbasierte LungRADS-Klassifikation wurde in der norddeutschen Hanse-Studie mit guten Ergebnissen validiert.

Redaktion: Reden wir über die Menschen, die sehr lange geraucht haben oder noch rauchen. Über welche Risiken müssen sie vor der Untersuchung informiert werden?

Prof. Vogel-Claussen: Es muss ein Beratungsgespräch geben. Die Besonderheit: Nicht der Radiologe oder die Radiologin führt dieses Gespräch, sondern ein qualifizierter Hausarzt, Internist oder Arbeitsmediziner. So steht es im Gesetz. Die Kollegen überprüfen die Einschlusskriterien, informieren über das Risiko falsch-positiver oder falsch-negativer Befunde und die Strahlenbelastung. Sie ist gering und entspricht etwa einem Drittel der terrestrischen Strahlung, der wir in Deutschland jährlich ausgesetzt sind. Das BMUV hat zum ersten Mal keinen Richtwert, sondern eine Obergrenze für die Strahlendosis festgelegt. Sie liegt bei einem CTDI von 1,3 Milli-Gray (mGy) und kann je nach Statur der Person erhöht werden. Des Weiteren wird bei aktiven Rauchern der Rauchstopp angesprochen und auf Rauchfrei-Programme hingewiesen. Denn es lohnt sich immer, mit dem Rauchen aufzuhören.

Redaktion: Wie differenzieren Sie die Befunde?

Prof. Vogel-Claussen: Im Niedrigdosis-CT gibt es nur drei Antworten. Unauffällig – dann kommt die Person nach einem Jahr zur nächsten Untersuchung. Kontrollbedürftig – dann wird nach drei bis sechs Monaten erneut geschaut. Und abklärungsbedürftig. In den beiden letztgenannten Fällen muss ein Radiologe in einem auf Lungenkrebs spezialisierten Zentrum die Bilder zweitbefunden. So gelingt es im Falle von Lungenkrebs direkt, die Teilnehmer an ein spezialisiertes Zentrum anzubinden. Selbstverständlich bleibt ihnen die freie Arztwahl, doch ein Kontakt ist hergestellt.

Redaktion: Wie groß ist das Risiko eines falsch-positiven Ergebnisses?

Prof. Vogel-Claussen: In der Hanse-Studie hatten 95 von 1.000 untersuchten Personen einen auffälligen CT-Befund, aber nur 20 bis 30 Personen waren abklärungsbedürftig. Das bedeutet noch nicht, dass sie Lungenkrebs hatten. Letztlich liegt die Lungenkrebsrate bei 40 Prozent von den 20 bis 30 abklärungsbedürftigen CT-Befunden, was noch verbesserungswürdig ist. Allerdings wird aufgrund der Beurteilung in der interdisziplinären Fallkonferenz in einem auf Lungenkrebs spezialisierten Zentrum nicht bei jedem Teilnehmer die Notwendigkeit gesehen, eine Gewebeprobe zu entnehmen, sodass die Lungenkrebsrate auf 60-70 Prozent bei den Patienten mit Gewebeentnahme steigt.

Überdiagnosen liegen bei durchschnittlich bis zu 3 Prozent aller Niedrigdosis-CTs, die Lungenkrebsfälle detektieren. In diesen Fällen wird zwar ein Tumor diagnostiziert, doch führt er nicht zum Tod, weil zuvor der Tod aus anderer Ursache, z. B. durch einen Herzinfarkt oder Ähnliches, eintritt. Der Wert ist deshalb relativ niedrig, weil die Obergrenze für die Lungenkrebsfrüherkennung bei 75 Jahren liegt. Jenseits dieses Alters kann sie höher sein.

Redaktion: Welche Rolle spielt KI bei der Befundung?

Prof. Vogel-Claussen: Für die Detektion ist eine CE-zertifizierte Software vorgeschrieben. Sie muss den Rundherd erkennen, volumetrieren und die Volumenverdopplungszeit berechnen können. Derzeit sind etwa 15 Programme zertifiziert und auf dem Markt. Das heißt nicht, dass alle eine gute Performance haben. Sie genügen schlicht dem Medizinproduktegesetz. Ich gehe davon aus, dass der Markt sich konsolidieren wird.

Redaktion: Ihr Team ist mit dem Wachsmann-Innovationspreis 2025 für den Fortbildungskurs zur Lungenkrebsfrüherkennung mittels Niedrigdosis-CT ausgezeichnet worden. Wie üben die Teilnehmenden praktisch, Lungenkrebs zu erkennen?

Prof. Vogel-Claussen: Jeder Radiologe, der Bilder aus dem Lungenkrebsscreening befundet, muss zertifiziert sein. Wir trainieren in der Fortbildung das einheitliche Befundschema. Es geht auch um technische Anforderungen und Strahlenschutz. Die Teilnehmenden müssen 60 Fälle bestehen. Radiologen, die sich am Lungenkrebsscreening beteiligen, müssen im Jahr vor ihrem Beginn mindestens 200 Thorax-CTs klinisch gelesen haben. Zudem müssen sie im ersten Jahr 100 CTs und im zweiten Jahr 200 CTs durchführen, wobei der Zweitbefunder doppelt so viele CTs befunden muss. Derzeit haben wir deutschlandweit etwa 2.500 zertifizierte Ärztinnen und Ärzte.

Redaktion: Die Zusatzqualifizierung ist umfangreich. Lohnt sie sich auch für Niederlassungen?

Prof. Vogel-Claussen: Die Abrechnungsposition 01871, die in den EBM aufgenommen wurde, wird mit 95,04 Euro abgerechnet, das entspricht 746 Punkten. Die Vergütung liegt etwa 20 Euro über einem Niedrigdosis-CT in der Klinik. Sie umfasst die computerassistierte Software-Befundung, den Zweitbefund und die Vernetzungsarbeit zwischen den Praxen und den Lungenkrebszentren. Die Höhe der Vergütung ist ein akzeptabler Kompromiss. Wir müssen jetzt schauen, dass wir gemeinsam mit niedergelassenen Radiologen, Hausärzten und Arbeitsmedizinern auch noch ohne organisierte Struktur möglichst viele starke Raucherinnen und Raucher erreichen.

Vielen Dank!

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