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QualitätssicherungPSMA-PET-CT: Neue Qualitätsanforderungen gelten

31.07.2024Ausgabe 8/20241min. Lesedauer

Seit dem 01.10.2023 können PSMA-PET-Untersuchungen zur Indikationsstellung einer Therapie gegen Krebserkrankungen der Prostata mit dem Arzneimittel Pluvicto® abgerechnet werden („Neue Abrechnungspositionen für die PSMA-Positronenemissionstomographie“, in RWF Nr.11/ 2023). KBV und Krankenkassen haben nun mit Wirkung zum 01.07.2024 die Qualifikationsanforderungen für diese Untersuchung festgelegt und die Qualitätssicherungsvereinbarung PET, PET/CT entsprechend angepasst.

Eine Anpassung betrifft die Zusammensetzung des interdisziplinären Teams für die Indikationsstellung und Befundbesprechung. Zu den Genehmigungsvoraussetzungen gehört, dass diesem Team künftig entweder

  • der für den Patienten onkologisch verantwortliche Arzt oder
  • ein Facharzt für Urologie mit Weiterbildung in der Medikamentösen Tumortherapie angehört.

Zudem sind die für die PSMA-PET erforderlichen Patientenkriterien zu dokumentieren. Ärzte, die bereits eine Genehmigung für Leistungen der PET erhalten haben, bekommen eine Genehmigung für die Indikation „fortgeschrittenes Prostatakarzinom“, sofern diese bis zum 31.12.2024 beantragt wurde. Zudem müssen die Teamanforderungen sowie die werktägliche Verfügbarkeit auch für diese Indikation erfüllt sein.

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