Logo: Radiologen Wirtschaftsforum
Newsletter abonnieren

Vorsorgeprogramm/VergütungMammografie: höhere EBM-Bewertung seit dem 01.07.2024 - neues Verfahren ab 2025

31.07.2024Ausgabe 8/20241min. Lesedauer

Für die Zeit vom 01.07.2024 bis 31.12.2024 wird der Aufschlag für den organisatorischen Overhead, der von den KVen zur Deckung ihrer und der Kosten der Kooperationsgemeinschaft einbehalten wird, von 5,47 auf 5,92 Prozent erhöht. Damit verbunden ist für den genannten Zeitraum eine leichte Erhöhung der Bewertung der EBM-Nrn. 01750, 01753, 01754, 01755 und 01759. Ab dem Jahr 2025 wird das Verfahren umgestellt, was mit geringeren Bewertungen der betreffenden Positionen einhergeht (siehe Tabelle).

Mammografie-Screening: Bewertung der EBM-Positionen

EBM-Nr.
Bewertung bis 30.06.2024
Bewertung ab 01.07.2024
Bewertung ab 01.01.2025
01750
558
560
529
01751
92
92
87
01752
41
41
39
01753
897
901
847
01754
630
633
593
01755
1.124
1.129
1.066
01758
86
86
86
01759
289
290
274

Ab dem 01.01.2025 wird das Verfahren umgestellt: Der Overheadaufschlag wird dann nicht mehr auf die Leistungsbewertung aller Abrechnungspositionen des EBM-Abschnitts 1.7.3.1 aufgeschlagen, sondern aus der jeweiligen Bewertung herausgerechnet. Die Bewertungen der Abrechnungspositionen des Abschnitts 1.7.3.1 werden ab dem 01.01.2025 entsprechend abgesenkt. Der Overheadaufschlag wird künftig auf die Leistungsbewertung der Nr. 01750 bezogen berechnet und von der KV unter den Nrn. 80101 und 80102 in der Abrechnung zugesetzt.

Weiterführender Hinweis

(ID:50106231)