Vorsorgeprogramm/VergütungMammografie: höhere EBM-Bewertung seit dem 01.07.2024 - neues Verfahren ab 2025
Für die Zeit vom 01.07.2024 bis 31.12.2024 wird der Aufschlag für den organisatorischen Overhead, der von den KVen zur Deckung ihrer und der Kosten der Kooperationsgemeinschaft einbehalten wird, von 5,47 auf 5,92 Prozent erhöht. Damit verbunden ist für den genannten Zeitraum eine leichte Erhöhung der Bewertung der EBM-Nrn. 01750, 01753, 01754, 01755 und 01759. Ab dem Jahr 2025 wird das Verfahren umgestellt, was mit geringeren Bewertungen der betreffenden Positionen einhergeht (siehe Tabelle).
Mammografie-Screening: Bewertung der EBM-Positionen | |||
EBM-Nr. | Bewertung bis 30.06.2024 | Bewertung ab 01.07.2024 | Bewertung ab 01.01.2025 |
01750 | 558 | 560 | 529 |
01751 | 92 | 92 | 87 |
01752 | 41 | 41 | 39 |
01753 | 897 | 901 | 847 |
01754 | 630 | 633 | 593 |
01755 | 1.124 | 1.129 | 1.066 |
01758 | 86 | 86 | 86 |
01759 | 289 | 290 | 274 |
Ab dem 01.01.2025 wird das Verfahren umgestellt: Der Overheadaufschlag wird dann nicht mehr auf die Leistungsbewertung aller Abrechnungspositionen des EBM-Abschnitts 1.7.3.1 aufgeschlagen, sondern aus der jeweiligen Bewertung herausgerechnet. Die Bewertungen der Abrechnungspositionen des Abschnitts 1.7.3.1 werden ab dem 01.01.2025 entsprechend abgesenkt. Der Overheadaufschlag wird künftig auf die Leistungsbewertung der Nr. 01750 bezogen berechnet und von der KV unter den Nrn. 80101 und 80102 in der Abrechnung zugesetzt.
- KBV-Mitteilung zum Thema online unter iww.de/s11302
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