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LeserforumCT Neurocranium während einer Reha-Maßnahme -Welcher Kostenträger ist zuständig?

31.07.2024Ausgabe 8/20241min. Lesedauer

Frage:„Für einen Patienten, der stationär eine Reha-Maßnahme nach einem Hirninfarkt absolviert, wird in unserem Radiologie-MVZ ein CT Neurocranium zur Beurteilung der Resorption angefordert. Ist diese Leistung zulasten der Reha-Einrichtung abzurechnen?“

Antwort: „Das ist korrekt. Gemäß dem beschriebenen Sachverhalt wird die Untersuchung wegen einer den Reha-Aufenthalt betreffenden Erkrankung erforderlich. In diesen Fällen sind die Kosten für die Untersuchung von der Reha-Einrichtung zu tragen. Die Abrechnung erfolgt danach gemäß der GOÄ.

Über die KV bzw. die Versichertenkarte eines Patienten kann eine Untersuchung während eines Reha-Aufenthalts nur abgerechnet werden, wenn es sich bei der die Untersuchung erforderlich machenden Erkrankung um eine interkurrente Erkrankung handelt, die mit der Reha-Erkrankung nicht in Zusammenhang steht.

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