KassenabrechnungEBM-Reform: Auswirkungen auf die Honorarverteilung
Die KBV hat die Auswirkungen der EBM-Reform zum 01.04.2020 auf die Fachgruppen simuliert und für die Radiologen einen Rückgang des Punktzahlvolumens (nicht des Honorars!) um ca. 8,8 Prozent ermittelt.
HVM für das Honorar entscheidend
Ob dieser Rückgang gleichbedeutend mit einem Rückgang des Honorars der Fachgruppe sein wird, hängt entscheidend von dem Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der jeweiligen KV ab. Die KBV hat hierzu in einem (der Redaktion vorliegenden) Rundschreiben an die KVen ausgeführt, dass die KV nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht a priori verpflichtet sei, Bewertungskorrekturen bei einzelnen Leistungen zum Anlass für Korrekturen hinsichtlich der Honorarkontingente der einzelnen Arztgruppen vorzunehmen. Allerdings dürfte die Honorarverteilung die Reformansätze im EBM – wie vorliegend eine Förderung der sprechenden Medizin – nicht vollständig konterkarieren. Inwiefern es hierbei aber zu Umverteilungsaspekten insbesondere zwischen den Arztgruppen kommen soll, unterliege dem Gestaltungswillen der KV.
KV Hamburg beschließt zeitnahe Anpassung des HVM
Der Redaktion ist bisher lediglich ein Beschluss der Vertreterversammlung der KV Hamburg bekannt. Dort sollen die Änderungen durch die EBM-Reform unmittelbar mit Beginn des Quartals II/2020 bei den Berechnungen der Fachgruppentöpfe und der Budgets (dort: Individuelle Leistungsbudgets, kurz: ILB) berücksichtigt werden. Dazu wird auf Basis der Abrechnung des jeweiligen Vorjahresquartals eine Simulation mit den neuen EBM-Preisen durchgeführt. Die sich daraus ergeben- den Verschiebungen werden anschließend auf die Fachgruppentöpfe und Budgets übertragen.
- „EBM-Reform: Leichte Verbesserungen beim Mammographie-Screening“ in RWF Nr. 02/2020
- „Deutliche Abwertung radiologischer Leistungen ab dem 01.04.2020“ in RWF Nr. 01/2020
- Download-Dokument: EBM-Reform zum 01.04.2020: Liste der Änderungen bei radiologischen Leistungen
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