KassenabrechnungEBM-Reform: Leichte Verbesserungen beim Mammographie-Screening
Während die meisten kurativen Leistungen der Radiologen mehr oder weniger deutlich abgewertet wurden, bleiben die Bewertungen der Leistungen im Mammographie-Screening im Wesentlichen unverändert.
Deutliche Aufwertung des Aufklärungsgesprächs
Bedingt durch die gesetzlich vorgegebene Förderung der „sprechenden Medizin“ und der Anhebung des kalkulatorischen Arztlohns von bisher 105.571,80 auf jetzt 117.060 Euro wurde die Bewertung des Aufklärungsgesprächs nach der EBM-Nr. 01751 deutlich angehoben, und zwar von bisher 63 Punkten auf künftig 92 Punkte. Auch die EBM-Nr. 01758 für die Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz wird künftig mit 86 Punkten – aktuell 64 Punkte – höher bewertet.
Prüfzeiten werden angepasst
Zudem werden die Prüfzeiten für die Abklärungsdiagnostik und die Stanzbiopsie unter Röntgenkontrolle abgesenkt.
Mammographie-Screening | |||||
EBM-Nr. | Legende (Kurzfassung) | Bewertung (Punkte) | Prüfzeit (Minuten) | ||
bis 31.03.2020 | ab 01.04.2020 | bis 31.03.2020 | ab 01.04.2020 | ||
01750 | Röntgenuntersuchung | 558 | 558 | ./. | ./. |
01751 | Aufklärungsgespräch | 63 | 92 | 5 | 5 |
01752 | Beurteilung Mammographieaufnahme | 41 | 41 | 1 | 1 |
01753 | Abklärungsdiagnostik I | 897 | 897 | 25 | 20 |
01754 | Abklärungsdiagnostik II | 630 | 630 | 20 | 16 |
01755 | Stanzbiopsie unter Röntgenkontrolle | 1.124 | 1.124 | 15 | 12 |
01758 | Teilnahme Fallkonferenz | 64 | 86 | 10 | 11 |
- „Deutliche Abwertung radiologischer Leistungen ab dem 01.04.2020“ in RWF Nr. 01/2020
- Download-Dokument: EBM-Reform zum 01.04.2020: Liste der Änderungen bei radiologischen Leistungen
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