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Kassenabrechnung

EBM-Reform: Leichte Verbesserungen beim Mammographie-Screening

30.01.2020Ausgabe 2/20201min. Lesedauer

Während die meisten kurativen Leistungen der Radiologen mehr oder weniger deutlich abgewertet wurden, bleiben die Bewertungen der Leistungen im Mammographie-Screening im Wesentlichen unverändert.

Deutliche Aufwertung des Aufklärungsgesprächs

Bedingt durch die gesetzlich vorgegebene Förderung der „sprechenden Medizin“ und der Anhebung des kalkulatorischen Arztlohns von bisher 105.571,80 auf jetzt 117.060 Euro wurde die Bewertung des Aufklärungsgesprächs nach der EBM-Nr. 01751 deutlich angehoben, und zwar von bisher 63 Punkten auf künftig 92 Punkte. Auch die EBM-Nr. 01758 für die Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz wird künftig mit 86 Punkten – aktuell 64 Punkte – höher bewertet.

Prüfzeiten werden angepasst

Zudem werden die Prüfzeiten für die Abklärungsdiagnostik und die Stanzbiopsie unter Röntgenkontrolle abgesenkt.

Weiterführende Hinweise

Mammographie-Screening

EBM-Nr.
Legende (Kurzfassung)
Bewertung (Punkte)
Prüfzeit (Minuten)
bis 31.03.2020
ab 01.04.2020
bis 31.03.2020
ab 01.04.2020
01750
Röntgenuntersuchung
558
558
./.
./.
01751
Aufklärungsgespräch
63
92
5
5
01752
Beurteilung Mammographieaufnahme
41
41
1
1
01753
Abklärungsdiagnostik I
897
897
25
20
01754
Abklärungsdiagnostik II
630
630
20
16
01755
Stanzbiopsie unter Röntgenkontrolle
1.124
1.124
15
12
01758
Teilnahme Fallkonferenz
64
86
10
11

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