WirtschaftlichkeitKostenstellenrechnung in einer Großpraxis der Radiologie
Von Prof. Günter Stephan, ehem. Hochschule für öffentliche Verwaltung des Landes Baden-Württemberg, Kehl, stephan@hs-kehl.de
Die Kostenstellenrechnung soll dokumentieren, welche Kosten für die einzelnen Teilbereiche einer Radiologiepraxis innerhalb einer Periode angefallen sind. Es geht um die Orte der Kostenentstehung. Dies setzt voraus, dass die Praxis in Kostenstellen untergliedert wird, für die die Kosten gesondert erfasst und kontrolliert werden.
Kategorisierung von Kostenstellen
Als Kostenstellen werden grundsätzlich die „Orte“ bezeichnet, an denen Kosten entstehen. Doch der Begriff des Orts ist hier weit gefasst.Kostenstellen lassen sich auf vier Arten einteilen:
- Verantwortungsbereiche: Arzt 1, Arzt 2 etc.
- Leistungsarten: Röntgen, MRT, CT
- Abrechnungstechnisch: Therapien, Beratungen etc.
- Räumlich: Gebäudeteil 1, Gebäudeteil 2 etc.
Auch Kombinationen der genannten Kategorisierungen sind möglich. Es gibt keinerlei Vorgaben, wie Kostenstellen in einer Praxis gebildet werden. Beachten Sie, dass die Aussagefähigkeit der Kostenrechnung durch die Differenzierung (Anzahl) der Kostenstellen erhöht wird. Der Aufwand der Detaillierung sollte in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen. Je Kostenstelle sollte zudem ein Kostenverantwortlicher ernannt werden.
Haupt- und Hilfskostenstellen
Die Arten und die Anzahl der Kostenstellen hängen von den Zielen des Praxismanagements ab. Denkbar ist also bei einer Großpraxis der Radiologie die folgende Kostenstelleneinteilung:
- 1) Arztbereich 1 bis n
- 2) Röntgen
- 3) MRT
- 4) Ultraschall
- 5) Nuklearmedizin
- 6) Empfang
- 7) Verwaltung
- 8) Labor
- 9) Fahrzeuge (falls vorhanden)
Die Kostenstellen 1–5 stellen Hauptkostenstellen dar, die Kostenstellen 6–9 sind Hilfskostenstellen. In den Hauptkostenstellen werden Kosten für die Leistungen abgebildet, die sich direkt aus dem Betriebszweck ergeben. Hier wird das eigentliche Leistungsspektrum der Radiologiepraxis erfasst. Hilfskostenstellen dagegen erbringen ihre Leistungen für bestimmte nachgelagerte Kostenstellen. Diese Leistungen sind Vorleistungen für die Erstellung der Hauptleistungen. In den Kostenstellen Empfang, Verwaltung und Fahrzeuge werden Leistungen entweder für alle Hauptkostenstellen oder lediglich für einzelne Hauptkostenstellen erbracht.
Die Darstellung der Kostenstellenrechnung erfolgt im sogenannten Betriebsabrechnungsbogen (BAB). Hier wird die Kostenartenrechnung mit der Kostenstellenrechnung verbunden. In den Zeilen erfolgt der Ausweis der einzelnen Kostenarten, in den Spalten die jeweilige Kostenstelle. Dann erfolgt die Verteilung der Kostenarten auf die einzelnen Kostenstellen.
Ablaufschema der Kostenstellenrechnung | ||
Kostenstellen: | Hilfskostenstellen | Hauptkostenstellen |
Kostenarten: primäre Kostenarten | 1. Schritt: Verteilung der primären Kostenarten auf die Kostenstellen | |
Zwischensumme | 2. Schritt: Ermittlung der Summe der primären Kosten je Kostenstelle | |
sekundäre Kostenarten | 3. Schritt: die Kosten der Hilfskostenstellen werden auf die Hauptkostenstellen verrechnet | |
Gesamtkosten | 4. Schritt: Ermittlung der Gesamtkosten je Hauptkostenstelle |
Primäre und sekundäre Kostenarten
Primäre Kostenarten sind die Kostenarten, die unverändert aus der Kostenartenrechnung übernommen werden und anschließend auf die einzelnen Kostenstellen verteilt werden.
Sekundäre Kosten dagegen stellen die Summen der Hilfskostenstellen dar, die dann auf die Hauptkostenstellen verteilt/verrechnet werden zumeist mithilfe von Verrechnungsschlüsseln.
Beispiel einer Kostenstellenrechnung für eine radiologische Großpraxis | |||||||||
Kostenstellen: | Hilfskostenstellen | Hauptkostenstellen | |||||||
Kostenarten: | Summe (Euro) | Verteilung | Verwaltung | Labor | Arzt 1 | Arzt 2 | Röntgen | MRT | Nuklearmed. |
Gehälter Ärzte | 250.000 | Einsatzpläne | 100.000 | 90.000 | 20.000 | 25.000 | 15.000 | ||
Medikamente | 80.000 | Einsatzpläne | 5.000 | 10.000 | 10.000 | 15.000 | 20.000 | 20.000 | |
Materialien MRT | 15.000 | Rechnungen | 15.000 | ||||||
Gehälter nicht ärztl. Pers. | 56.000 | Einsatzpläne | 20.000 | 8.000 | 10.000 | 10.000 | 8.000 | ||
Raumkosten | 20.000 | qm | 2.000 | 1.000 | 4.000 | 4.000 | 4.000 | 3.000 | 2.000 |
Versicherungen | 4.000 | Verwaltung | 4.000 | ||||||
Energiekosten | 17.700 | Zähler | 500 | 600 | 300 | 300 | 5.000 | 7.000 | 4.000 |
Büromaterial | 1.000 | Verwaltung | 1.000 | ||||||
kalk. Abschreibungen | 100.000 | Standort | 5.000 | 1.000 | 800 | 700 | 25.000 | 40.000 | 27.500 |
kalk. Zinsen | 40.000 | Standort | 2.000 | 800 | 300 | 500 | 10.000 | 15.000 | 11.400 |
Summe primärer Kosten | 583.700 | 34.500 | 16.400 | 115.400 | 105.500 | 89.000 | 135.000 | 87.900 | |
Umlage Verwaltung | (34.500) | Stellen | 5.175 | 1.725 | 1.725 | 8.625 | 13.800 | 3.450 | |
Umlage Labor | (16.400 + 5.175 = 21.575) | Stellen | 1.500 | 2.200 | 8.000 | 7.000 | 2.875 | ||
Summe sekundäre Kosten | 56.075 | 3.225 | 3.925 | 16.625 | 20.800 | 6.325 | |||
Gesamtkosten | 583.700 | 118.625 | 109.425 | 105.625 | 155.800 | 94.225 |
Es gibt verschiedene Verfahren zur Verrechnung, die hier nicht weiter ausgeführt werden.
Wirtschaftlichkeitssteuerung mit der Kostenstellenrechnung
Die in einer Kostenstelle ermittelten Gesamtkosten geben den Ressourcenverbrauch für die in dieser Kostenstelle erbrachten Leistungen wieder. Daraus können sich Anhaltspunkte für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserstellung ableiten. Dies trifft auf alle Kostenstellen zu. Beginnen könnte man mit einem Zeitvergleich, d. h., die Kosten je Kostenstelle mit den Kosten dieser Kostenstelle in den Vorjahren vergleichen.
Auch ist zu empfehlen, dass pro Kostenstelle ein Verantwortlicher ernannt wird. Dieser sollte Optimierungspotenziale ermitteln und Verbesserungsvorschläge umsetzen. Der Kostenstellenverantwortliche kann lediglich die Einzelkosten beeinflussen. Einzelkosten sind direkt den einzelnen Kostenstellen zuzuordnen.
Möglich ist auch, dass die Erlöse, die in einzelnen Kostenstellen angefallen sind, dargestellt werden. Dann können Kostendeckungsgrade ermittelt werden. Das entspricht der Antwort auf die Frage, ob die Erlöse die Kosten decken und Gewinn anfällt.
Der nächste Schritt nach der Kostenstellenrechnung stellt die Kostenträgerrechnung dar. Hier erfolgt die Zuordnung der entstandenen Kosten auf die erstellten Leistungen.
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