WirtschaftlichkeitErsatzvergleich von medizinischen Geräten in einer Radiologiepraxis
Von Prof. Günter Stephan, ehem. Hochschule für öffentliche Verwaltung des Landes Baden-Württemberg, Kehl, stephan@hs-kehl.de
Beim Ersatzvergleich geht es um die Frage, ob ein vorhandenes medizinisches Gerät durch ein neues Gerät ersetzt werden soll oder nicht. Dabei gilt die Prämisse, dass eine bestehende Anlage durch eine neue Anlage ersetzt wird, wenn die entscheidungsrelevanten Kosten der neuen Anlage geringer sind als die Kosten der Altanlage. Bei größeren Investitionsprojekten, die in einer großen Radiologiepraxis anstehen, sollte dies regelmäßig überprüft werden.
Drei Fälle – keine Berücksichtigung der Qualität
Für die hier angestellten Betrachtungen wird aus Gründen der Vereinfachung die Qualität des Outputs (Outcome), die nicht direkt in Kosten bewertet werden kann (z. B. bessere CT-, MRT- oder Röntgenbilder), außer Betracht gelassen. Die folgenden drei Situationen sind denkbar und werden näher analysiert:
Tabelle 1: Ausgangssituation | ||
Röntgengerät alt | Röntgengerät neu | |
Anschaffungswert | 70.000 | 80.000 |
Kalk. Abschreibung: 5 Jahre | 14.000 | 16.000 |
Kalk. Zinsen: 3 % | 1.050 | 1.200 |
Sonstige fixe Kosten | 800 | 2.000 |
Variable Kosten | 10.000 | 8.000 |
Reparaturkosten | 900 | 500 |
Jährliche Gesamtkosten | 26.750 | 27.700 |
- 1. Eine voll abgeschriebene Anlage wird weiter genutzt oder durch eine neue Anlage ersetzt.
- 2. Ein Altgerät, dessen Nutzungsdauer noch nicht abgelaufen ist und für das kein Liquidationserlös (d. h. man erhält bei Abgabe des Altgeräts noch einen Verkaufserlös) zum Zeitpunkt der Entscheidung erzielt wird, könnte vorzeitig durch eine neue Anlage ersetzt werden.
- 3. Ein Altgerät, dessen Nutzungsdauer noch nicht abgelaufen ist, erzielt bei Abgabe bzw. Verkauf noch einen Liquidationserlös. Alternativ wird eine neue Anlage angeschafft.
Beispiel in Anlehnung an von Rüden-Kampmann, Brigitte: Statische Verfahren der Investitionsrechnung, In: Iris Wiesner (Hrsg.) Kosten- und Leistungsrechnung, Wirtschaftlichkeitsrechnung, S. 181 ff.
Fall 1: Ersatz nach Ablauf der Nutzungsdauer des Altgeräts
Ausgehend von der Ausgangssituation, die für sämtliche Varianten des Beispiels gilt (siehe Tabelle 1), entfallen in Fall 1 beim Altgerät die kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen, weil die Anlage abgeschrieben ist. Entscheidungsrelevante Kosten sind die variablen Kosten, die restlichen fixen Kosten sowie die Reparaturkosten. Hier wird unterstellt, dass sich diese nicht ändern.
Die Kosten des alten Röntgengeräts betragen somit jährlich 11.700 Euro (ohne kalkulatorische Kosten), die Kosten des neuen Röntgengeräts betragen unverändert 27.700 Euro. Somit ist es günstiger, das alte Röntgengerät weiter zu nutzen.
Fall 2: Ersatz vor Ablauf der Nutzungsdauer des Altgeräts, kein Liquidationserlös
Für das Altgerät fallen in diesem Fall weiterhin die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Zinsen) an. Die Gesamtkosten für das alte Röntgengerät betragen also jährlich 26.750 Euro, für das neue Röntgengerät 42.750 Euro. Da das Altgerät stillgelegt wird, sind die kalkulatorischen Kosten dem Neugerät zuzurechnen. Somit ist das Altgerät kostengünstiger (siehe Tabelle 2).
Tabelle 2: Ersatz vor Ablauf der Nutzungsdauer des Altgeräts, kein Liquidationserlös | ||
Röntgengerät alt | Röntgengerät neu | |
Anschaffungswert | 70.000 | 80.000 |
Kalk. Abschreibung 5 J. | 14.000 | 16.000 |
Kalk. Zinsen 3 % | 1.050 | 1.200 |
Sonstige fixe Kosten | 800 | 2.000 |
Variable Kosten | 10.000 | 8.000 |
Reparaturkosten | 900 | 500 |
(remanente) Kapitalkosten Altgerät* bei Verschrottung | – | + 15.050 |
Jährliche Gesamtkosten | 26.750 | 42.750 |
* Abschreibungen und Zinsen des Altgeräts
Fall 3: Ersatz vor Ablauf der Nutzungsdauer des Altgeräts, mit Liquidationserlös
Die Nutzungsdauer des alten Röntgengeräts ist noch nicht abgelaufen. Zum Entscheidungszeitpunkt am Ende des 4. Jahres kann das Gerät zu einem Preis von 6.000 Euro in Zahlung gegeben werden. Am Ende des 5. Jahres wird noch ein Liquiditätserlös von 1.000 Euro prognostiziert. In diesem Fall muss der Liquidationserlös genauer betrachtet werden. Wird das Altgerät weiter betrieben, entfällt der Liquidationserlös. Anstelle von Abschreibungen wird der durchschnittliche Wertverlust des Liquiditätserlöses pro Jahr betrachtet, der abgeschrieben und verzinst wird. In diesem Beispiel sollte das Altgerät weiter betrieben werden (siehe Tabelle 3). Erst wenn ein Liquidationserlös in Höhe von rund 17.000 Euro für das Altgerät erzielt werden kann, sollte das Neugerät beschafft werden (siehe Tabelle 4).
Tabelle 3: Ersatz vor Ablauf der Nutzungsdauer des Altgeräts, Liquidationserlös in Höhe von 5.000 Euro | ||
Röntgengerät alt | Röntgengerät neu | |
Abschreibungen | – | 16.000 |
Verringerung des Liquiditätserlöses | 5.000 (=[6.000 – 1.000]/1) | – |
Kalk. Zinsen 3 % | 75* | 1.200 |
Sonstige fixe Kosten | 800 | 2.000 |
Variable Kosten | 10.000 | 8.000 |
Reparaturkosten | 900 | 500 |
Jährliche Gesamtkosten | 16.675 | 27.700 |
* 5.000 / 2 x 0,03 bei 3 % Zinsen
Tabelle 4: Ersatz vor Ablauf der Nutzungsdauer des Altgeräts, Liquidationserlös in Höhe von 17.000 Euro | ||
Röntgengerät alt | Röntgengerät neu | |
Abschreibungen | – | 16.000 |
Verringerung des Liquiditätserlöses | 16.000 (=[17.000 – 1.000]/1) | – |
Kalk. Zinsen 3 % | 240* | 1.200 |
Sonstige fixe Kosten | 800 | 2.000 |
Variable Kosten | 10.000 | 8.000 |
Reparaturkosten | 900 | 500 |
Jährliche Gesamtkosten | 27.940 | 27.700 |
* 16.000 / 2 x 0,03 bei 3 % Zinsen
(ID:49260853)
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