QS-Vereinbarung zur Vakuumbiopsie zum 1. Januar 2011 geändert

Zum 1. Januar 2011 sind Änderungen der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Vakuumbiopsie der Brust in Kraft getreten.

Die Änderungen betreffen

  • die Aufnahme der Architektur­störung als zusätzliche Indikation,
  • die Erstellung von Kontroll-Mammographieaufnahmen sowie
  • die Präzisierung der Vorgaben zum Setzen von Mikroclips.

Die Änderungen wurden im Deutschen Ärzteblatt, Heft 50 vom 17.Dezember 2010, veröffentlicht.

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