Am 2. September 2009 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss die Eckpunkte für die Weiterentwicklung der von den Krankenkassen im Jahre 2010 zu zahlenden Vergütung für ärztliche Leistungen festgelegt. Wir informieren nachfolgend über die wesentlichen Ergebnisse.
Der Orientierungspunkt für das Jahr 2010 steigt von bisher 3,5001 Cent auf 3,5048 Cent. Dies entspricht einer Erhöhung um 0,134 Prozent.
Hinsichtlich der von den Kassen zu zahlenden Vergütung wurden folgende Entscheidungen getroffen:
Insgesamt resultiert aus den Beschlüssen eine Steigerung um ca. zwei Prozent bzw. 458 Mio. Euro. In der Gesamtbetrachtung geht die KBV von einem Honorarzuwachs in 2010 von etwa 3,8 Prozent bzw. 1,168 Mrd. Euro aus. Die Differenz von ca. 710 Mio. Euro resultiert aus der Herausnahme der Dialyse-Sachkosten aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und einer nach den bisherigen Erfahrungen geschätzten Steigerung der Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (Prävention, ambulante Operationen etc.) um acht Prozent.
In einem weiteren Beschluss hat der Erweiterte Bewertungsausschuss die Empfehlung an die regionalen KVen und Krankenkassen fortgeschrieben, für bestimmte Leistungen – beispielsweise die MRT-Angiographie – Zuschläge zum Orientierungspunktwert zur Sicherung einer angemessenen Vergütung zu vereinbaren. Zudem wurde beschlossen, ein Verfahren zur Identifikation und Quantifizierung von Verlagerungseffekten zwischen dem stationären und ambulanten Sektor zu prüfen und gegebenenfalls zu entwickeln.
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