Übergangsregelung für 18-Fluor-PET verlängert bis 31. Dezember 2009

Entgegen ursprünglichen Erwartungen hat sich die Versorgungssituation mit 99m-Technetium für Knochenszintigraphien nicht wesentlich verbessert. Aus diesem Grunde haben KBV und Krankenkassen am 17. Juni 2009 eine weitere Verlängerung der Übergangsregelung zur Durchführung von PET-Untersuchungen mit 18-Fluorid bis zum 31. Dezember 2009 beschlossen. Weiterhin können PET-Untersuchungen unter bestimmten Bedingungen mit 18-Fluorid als vorübergehende Alternative zur Knochenszintigraphie bei GKV-Versicherten durchgeführt und abgerechnet werden. 

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