Mietrecht

31.10.2023
Ausgabe 11/2023
4 min. Lesedauer

Der Praxismietvertrag sollte für niedergelassene Radiologen langfristige Sicherheit bringen. Ein Fall, der vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle verhandelt wurde, verdeutlicht die möglichen Konsequenzen bei scheinbar geringfügigen Formfehlern. Wenn nämlich unklar ist, ob die gesetzlich vorgesehene Schriftform eines Praxismietvertrags eingehalten ist, so ist der Mietvertrag von jeder Seite ordentlich kündbar. Die erforderliche Schriftform gilt auch für Nachtragsvereinbarungen des Praxismietvertrags, mit denen beispielsweise die geänderte Größe der gemieteten Praxisräumlichkeiten abgedeckt wird. Unterzeichnen die Beteiligten den Vertrag erst nach der ordentlichen Kündigung, so kann dies den Vertrag nicht retten, weil diese Unterschrift erst ab dem Tag ihrer Unterzeichnung gilt (ex nunc) und nicht etwa rückwirkend zum Zeitpunkt des Aufsetzens der Vertragsänderung (ex tunc) (Beschluss vom 30.6.2023, Az. 2 U 27/23).

Arbeitsrecht

31.10.2023
Ausgabe 11/2023
2 min. Lesedauer

Millionen Arbeitnehmer in Deutschland sind in diversen privaten und auch beruflichen WhatsApp-Gruppen miteinander verbunden und kommunizieren darüber. Doch auch in privaten Chatgruppen ist nicht alles erlaubt, wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG)zeigt: Wer sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen äußert, kann sich gegen eine dies zum Anlass nehmende außerordentliche Kündigung nur im Ausnahmefall auf eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung berufen (BAG, Urteil vom 24.08.2023, Az. 2 AZR 17/23).