Strafrecht

29.02.2024
Ausgabe 3/2024
3 min. Lesedauer

Selbst bei einvernehmlichem Sexualkontakt zwischen Behandelndem und Behandeltem während eines Behandlungsverhältnisses geht der Behandelnde ein hohes Strafbarkeitsrisiko ein. So auch im Fall eines Orthopäden: Der Einwand des angeklagten Arztes, der Sexualkontakt sei einvernehmlich gewesen, nutzte diesem am Ende nichts (Oberlandesgericht [OLG] Hamm, Urteil vom 27.09.2022, Az. 5 RVs 60/22).

Interview zum Röko 2024

29.02.2024
Ausgabe 3/2024
7 min. Lesedauer

„Radiologie in Transformation“ lautet das Motto des 105. Deutschen Röntgenkongresses (Röko) und des 10. Gemeinsamen Kongresses der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG) und der Österreichischen Röntgengesellschaft (ÖRG). Das Präsidium wird in diesem Jahr von einer Doppelspitze gebildet: Prof. Dr. med. Johannes Wessling, Chefarzt und Leiter des Zentrums für Radiologie am Clemenshospital in Münster, sowie Univ.-Prof. Dr. med. Thomas Helbich, MSc, MBA und Stellvertretender Leiter der Univ.-Klinik für Radiologie und Nuklearmedizin Wien, sind die beiden Kongresspräsidenten. Ursula Katthöfer (textwiese.com) sprach mit ihnen über ihr Fach im Wandel.

Steuertipps

29.02.2024
Ausgabe 3/2024
5 min. Lesedauer

Mitarbeiter neu akquirieren oder langfristig an die Radiologie binden ist durch den Fachkräftemangel oft nicht einfach. Radiologen müssen sich deshalb von den Mitbewerbern absetzen und den (potenziellen) Medizinischen Technolog/-innen für Radiologie (MTR) sowie weiteren Mitarbeitern ein besseres Arbeitsumfeld als anderswo bieten. Benefits führen zu einer starken Mitarbeiterzufriedenheit und lassen sich steueroptimiert umsetzen.

Leserforum

31.01.2024
Ausgabe 2/2024
1 min. Lesedauer

Frage:„Bei der EBM-Abrechnung der Röntgenaufnahmen für die Beinachse (a.p.-Projektion) wird nach der korrekten Einstellung für diese Aufnahme nur einmal ausgelöst. Dabei werden aber fünf Abschnitte abgebildet, nämlich die Beckenübersicht, die Knie mit Teilen des Oberschenkels und Unterschenkels (rechts und links) und das Sprunggelenk mit dem Unterschenkel (rechts und links). Können wir dafür die EBM-Nr. 34230 nur einmal oder ggf. mehrfach (hier: fünfmal) abrechnen? Falls für diese Aufnahmetechnik (Stitching) nur einmal die Nr. 34230 berechnungsfähig ist, erscheint uns die Bewertung (74 Punkte bzw. 8,83 Euro) doch sehr wenig.“

Künstliche Intelligenz

31.01.2024
Ausgabe 2/2024
1 min. Lesedauer

Die Deutsche Röntgengesellschaft (DRG) weist auf eine Roadmap hin, die die Vorteile des Einsatzes von künstlicher Intelligenz (KI) in der Herzbildgebung und bei der Analyse der Bilddaten von Ablagerungen in den menschlichen Herzkranzgefäßen herausstellt. Die „Roadmap on the use of artificial intelligence for imaging of vulnerable atherosclerotic plaque in coronary arteries“ (siehe iww.de/s10191) wurde in der Fachzeitschrift „Nature Reviews Cardiology“ veröffentlicht und zeigt u. a. auch die Voraussetzungen für einen sinnvollen Einsatz der KI im klinischen Alltag.