TI-Pauschalen nachjustiert

Das Bundesgesundheitsministerium hat die zum 01.07.2023 eingeführten Monatspauschalen für Arztpraxen zum Ausgleich der Kosten für die Telematikinfrastruktur (TI) angepasst.

Die Anpassungen umfassen Detailverbesserungen wie gelockerte Fristen, eine differenziertere Staffelung der Praxisgrößen sowie einem leicht erhöhten TI-Pauschalbetrag für größere Arztpraxen (Übersichtstabelle siehe iww.de/s8802). Die Sanktionen für den Fall, dass TI-Anwendungen fehlen, bleiben allerdings bestehen.

Weiterführender Hinweis

  • Details zu den Anpassungen siehe KBV-Praxisnachrichten (iww.de/s8627)