Seit dem 01.04.2017 können Radiologen eine telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgen- bzw. CT-Aufnahmen einholen bzw. durchführen. Erste Abrechnungsauswertungen zeigen jedoch, dass die konsiliarische Befundbeurteilung bis Ende 2017 kaum genutzt wurde.
Die Auswertungen stammen aus einem Bericht des Bewertungsausschusses an die Bundesregierung zur ambulanten telemedizinischen Leistungserbringung. Danach wurde die Beauftragung der telekonsiliarischen Befundbeurteilungen von Röntgen- bzw. CT-Aufnahmen (EBM-Nr. 34800) im 2. Hj. 2017 bundesweit nur 279-mal abgerechnet. Noch geringer sind die Zahlen für die Befundbeurteilung: Die telekonsiliarische Beurteilung von Röntgenaufnahmen (EBM-Nr. 34810) wurde im 2. Hj. 2017 lediglich einmal abgerechnet, die telekonsiliarische Beurteilung von CT-Aufnahmen nach den EBM-Nrn. 34820 und 34821 lediglich neunmal.
Eine deutliche Steigerung der Zahlen ist nach Einschätzung von Experten auch für 2018 nicht zu erwarten.
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