Optionen bei Abrechnung der Rotablation

FRAGE | „Gibt es für die Vierfach-Rotablation im Bereich der proximalen med. LAD während der Koronar-Angiografie eine eigene GOÄ-Ziffer oder ist dies durch Steigern der Koronar-Angiografie abzubilden?“

ANTWORT | Bei der Rotablation handelt es sich um eine Angioplastie-Methode, die in der GOÄ mit der Nr. 5356 GOÄ (2.500 Punkte, 262,29 Euro beim Faktor 1,8) für Koronararterien beschrieben wird. Eine PTCA oder zumindest der Versuch einer solchen nach Nr. 5348 GOÄ (3.800 Punkte, 398,69 Euro)geht hier üblicherweise meist voraus.

Neben der Leistung nach Nr. 5356 GOÄ sind die Leistungen nach den Nrn. 350 bis 361, 5295, 5315 bis 5327, 5345, 5353 sowie 5355 nicht berechnungsfähig. Bei der Abrechnung von Leistungen in Zusammenhang mit der PTA bzw. PTCA wird in einigen Fällen übersehen, dass dieser Ausschluss auch nach Kommentarauffassung (siehe GOÄ-Kommentar Hoffmann/Kleinken) nur gelten kann, wenn die Leistungen zeitgleich im Rahmen der PTA/PTCA erbracht werden. Die Katheter-Einbringung mit Kontrastmittel (KM) dient zunächst einer vorausgehenden radiologischen Diagnostik (Angiografie), deren Ergebnis erst über weiterführende Maßnahmen (Dilatation oder gar Stenting, Rotablation) entscheidet. KM-Einbringungen im Zusammenhang mit einer der Intervention vorausgehenden Diagnostik sind also berechnungsfähig und nicht von der o. g. Ausschlussbestimmung erfasst!