Im Schnellverfahren ist Ende März das „Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz“ beschlossen worden, das Regelungen für Klinken und den ambulanten Bereich umfasst. In den Krankenhäusern sollen insbesondere die Bettenkapazitäten erhöht und zusätzliche intensivmedizinische Behandlungsmöglichkeiten geschaffen werden. Für verschobene, planbare OPs ist ein finanzieller Ausgleich vorgesehen. Für die Arztpraxen ist ein Ausgleich vor allem bei einem Ausfall extrabudgetärer Leistungen geplant. Zudem sollen die KVen sicherstellen, dass die vertragsärztliche Tätigkeit fortgeführt werden kann. Vieles an den Regelungen ist noch unklar. Über die weitere Umsetzung halten wir Sie auf dem Laufenden!
Wir bedanken uns für Ihren Besuch auf dieser Website. Hier finden Sie unsere
>>AGB
und unsere
>>Datenschutzbestimmungen.
Guerbet GmbH
Otto-Volger-Straße 11,
65843 Sulzbach/Taunus
Telefon: 06196 762-0
www.guerbet.de
E-Mail: info@guerbet.de
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Berichterstattung haben, erreichen Sie uns über folgende E-Mail-Adresse: rwf@iww.de.
Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu Produkten der Guerbet GmbH haben, kontaktieren Sie uns bitte hier.
>>Zum Kontaktformular