Neue GOÄ-Leistungen zur Telemedizin

von Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzfragen PVS Büdingen

Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) hat Abrechnungsempfehlungen zu telemedizinischen Leistungen beschlossen.Auch für Radiologen ist eine interessante Option dabei.

Von den insgesamt neun neuen Abrechnungsempfehlungen dürften für Radiologen vor allem die Empfehlungen zu Nr. 60 GOÄ (120 Punkte, 16,09 Euro beim Faktor 2,3) interessant sein. Die BÄK empfiehlt nicht nur

  • die originäre Abrechnung der Nr. 60 GOÄ bei „Vorstellung von Patienten oder Beratung über Patienten in interdisziplinären/multiprofessionellen Videokonferenzen zur Diagnosefindung und/oder Festlegung eines fachübergreifenden Behandlungskonzepts“, sondern auch
  • die analoge Abrechnung bei „Gemeinsamer ärztlicher telekonsiliarischer Fallbeurteilung im Rahmen diagnostischer Verfahren (z. B. bildgebender Verfahren wie CT-, MRT-, Röntgenaufnahmen, Videoendoskopie etc. und/oder z. B. histologischer Befundungen wie Schnittdiagnostik, Ausstrich) (Telekonsil)

Praxistipp

Führen Sie aus Transparenzgründen in der Rechnung auch bei den originär beibehaltenen Ziffern die neuen Leistungsbeschreibungen auf der Rechnung an. Bei Analogziffern ist dies ohnehin nach § 12 Abs. 4 GOÄ obligatorisch.