Kostenstellenrechnung in einer Großpraxis der Radiologie

von Prof. Günter Stephan, ehem. Hochschule für öffentliche Verwaltung des Landes Baden-Württemberg, Kehl, stephan@hs-kehl.de

Die Kostenstellenrechnung soll dokumentieren, welche Kosten für die einzelnen Teilbereiche einer Radiologiepraxis innerhalb einer Periode angefallen sind. Es geht um die Orte der Kostenentstehung. Dies setzt voraus, dass die Praxis in Kostenstellen untergliedert wird, für die die Kosten gesondert erfasst und kontrolliert werden.

Kategorisierung von Kostenstellen

Als Kostenstellen werden grundsätzlich die „Orte“ bezeichnet, an denen Kosten entstehen. Doch der Begriff des Orts ist hier weit gefasst.Kostenstellen lassen sich auf vier Arten einteilen:

  • Verantwortungsbereiche: Arzt 1, Arzt 2 etc.
  • Leistungsarten: Röntgen, MRT, CT
  • Abrechnungstechnisch: Therapien, Beratungen etc.
  • Räumlich: Gebäudeteil 1, Gebäudeteil 2 etc.

Auch Kombinationen der genannten Kategorisierungen sind möglich. Es gibt keinerlei Vorgaben, wie Kostenstellen in einer Praxis gebildet werden. Beachten Sie, dass die Aussagefähigkeit der Kostenrechnung durch die Differenzierung (Anzahl) der Kostenstellen erhöht wird. Der Aufwand der Detaillierung sollte in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen. Je Kostenstelle sollte zudem ein Kostenverantwortlicher ernannt werden.

Haupt- und Hilfskostenstellen

Die Arten und die Anzahl der Kostenstellen hängen von den Zielen des Praxismanagements ab. Denkbar ist also bei einer Großpraxis der Radiologie die folgende Kostenstelleneinteilung:

  • 1) Arztbereich 1 bis n
  • 2) Röntgen
  • 3) MRT
  • 4) Ultraschall
  • 5) Nuklearmedizin
  • 6) Empfang
  • 7) Verwaltung
  • 8) Labor
  • 9) Fahrzeuge (falls vorhanden)

Die Kostenstellen 1–5 stellen Hauptkostenstellen dar, die Kostenstellen 6–9 sind Hilfskostenstellen. In den Hauptkostenstellen werden Kosten für die Leistungen abgebildet, die sich direkt aus dem Betriebszweck ergeben. Hier wird das eigentliche Leistungsspektrum der Radiologiepraxis erfasst. Hilfskostenstellen dagegen erbringen ihre Leistungen für bestimmte nachgelagerte Kostenstellen. Diese Leistungen sind Vorleistungen für die Erstellung der Hauptleistungen. In den Kostenstellen Empfang, Verwaltung und Fahrzeuge werden Leistungen entweder für alle Hauptkostenstellen oder lediglich für einzelne Hauptkostenstellen erbracht.

Die Darstellung der Kostenstellenrechnung erfolgt im sogenannten Betriebsabrechnungsbogen (BAB). Hier wird die Kostenartenrechnung mit der Kostenstellenrechnung verbunden. In den Zeilen erfolgt der Ausweis der einzelnen Kostenarten, in den Spalten die jeweilige Kostenstelle. Dann erfolgt die Verteilung der Kostenarten auf die einzelnen Kostenstellen.

Ablaufschema der Kostenstellenrechnung

Kostenstellen:

Hilfskostenstellen

Hauptkostenstellen

Kostenarten:

primäre Kostenarten

1. Schritt: Verteilung der primären Kostenarten auf die Kostenstellen

Zwischensumme

2. Schritt: Ermittlung der Summe der primären Kosten je Kostenstelle

sekundäre Kostenarten

3. Schritt: die Kosten der Hilfskostenstellen werden auf die Hauptkostenstellen verrechnet

Gesamtkosten

4. Schritt: Ermittlung der Gesamtkosten je Hauptkostenstelle

 

Primäre und sekundäre Kostenarten

Primäre Kostenarten sind die Kostenarten, die unverändert aus der Kostenartenrechnung übernommen werden und anschließend auf die einzelnen Kostenstellen verteilt werden.

Sekundäre Kosten dagegen stellen die Summen der Hilfskostenstellen dar, die dann auf die Hauptkostenstellen verteilt/verrechnet werden zumeist mithilfe von Verrechnungsschlüsseln.

Beispiel einer Kostenstellenrechnung für eine radiologische Großpraxis

Kostenstellen:

Hilfskostenstellen

Hauptkostenstellen

Kostenarten:

Summe (Euro)

Verteilung

Verwaltung

Labor

Arzt 1

Arzt 2

Röntgen

MRT

Nuklearmed.

Gehälter Ärzte

250.000

Einsatzpläne

   

100.000

90.000

20.000

25.000

15.000

Medikamente

80.000

Einsatzpläne

 

5.000

10.000

10.000

15.000

20.000

20.000

Materialien MRT

15.000

Rechnungen

         

15.000

 

Gehälter nicht ärztl. Pers.

56.000

Einsatzpläne

20.000

8.000

   

10.000

10.000

8.000

Raumkosten

20.000

qm

2.000

1.000

4.000

4.000

4.000

3.000

2.000

Versicherungen

4.000

Verwaltung

4.000

           

Energiekosten

17.700

Zähler

500

600

300

300

5.000

7.000

4.000

Büromaterial

1.000

Verwaltung

1.000

           

kalk. Abschreibungen

100.000

Standort

5.000

1.000

800

700

25.000

40.000

27.500

kalk. Zinsen

40.000

Standort

2.000

800

300

500

10.000

15.000

11.400

Summe primärer Kosten

583.700

 

34.500

16.400

115.400

105.500

89.000

135.000

87.900

Umlage

Verwaltung

(34.500)

Stellen

 

5.175

1.725

1.725

8.625

13.800

3.450

Umlage Labor

(16.400 + 5.175 = 21.575)

Stellen

   

1.500

2.200

8.000

7.000

2.875

Summe sekundäre Kosten

56.075

     

3.225

3.925

16.625

20.800

6.325

Gesamtkosten

583.700

     

118.625

109.425

105.625

155.800

94.225

 

Es gibt verschiedene Verfahren zur Verrechnung, die hier nicht weiter ausgeführt werden.

Wirtschaftlichkeitssteuerung mit der Kostenstellenrechnung

Die in einer Kostenstelle ermittelten Gesamtkosten geben den Ressourcenverbrauch für die in dieser Kostenstelle erbrachten Leistungen wieder. Daraus können sich Anhaltspunkte für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserstellung ableiten. Dies trifft auf alle Kostenstellen zu. Beginnen könnte man mit einem Zeitvergleich, d. h., die Kosten je Kostenstelle mit den Kosten dieser Kostenstelle in den Vorjahren vergleichen.

Auch ist zu empfehlen, dass pro Kostenstelle ein Verantwortlicher ernannt wird. Dieser sollte Optimierungspotenziale ermitteln und Verbesserungsvorschläge umsetzen. Der Kostenstellenverantwortliche kann lediglich die Einzelkosten beeinflussen. Einzelkosten sind direkt den einzelnen Kostenstellen zuzuordnen.

Möglich ist auch, dass die Erlöse, die in einzelnen Kostenstellen angefallen sind, dargestellt werden. Dann können Kostendeckungsgrade ermittelt werden. Das entspricht der Antwort auf die Frage, ob die Erlöse die Kosten decken und Gewinn anfällt.

Der nächste Schritt nach der Kostenstellenrechnung stellt die Kostenträgerrechnung dar. Hier erfolgt die Zuordnung der entstandenen Kosten auf die erstellten Leistungen.