Keine Mehrfachabrechnung der Nr. 34230 beim Stitching

Frage: „Bei der EBM-Abrechnung der Röntgenaufnahmen für die Beinachse (a.p.-Projektion) wird nach der korrekten Einstellung für diese Aufnahme nur einmal ausgelöst. Dabei werden aber fünf Abschnitte abgebildet, nämlich die Beckenübersicht, die Knie mit Teilen des Oberschenkels und Unterschenkels (rechts und links) und das Sprunggelenk mit dem Unterschenkel (rechts und links). Können wir dafür die EBM-Nr. 34230 nur einmal oder ggf. mehrfach (hier: fünfmal) abrechnen? Falls für diese Aufnahmetechnik (Stitching) nur einmal die Nr. 34230 berechnungsfähig ist, erscheint uns die Bewertung (74 Punkte bzw. 8,83 Euro) doch sehr wenig.“

Antwort: Für die spezielle Aufnahmetechnik im Stitching-Verfahren sieht der EBM keine besondere Berechnungsmöglichkeit vor. Berechnungsfähig ist somit – da nur eine Aufnahme in einer Ebene angefertigt wird – lediglich die EBM-Nr. 34230. Werden die Extremitäten in zwei Ebenen dargestellt, käme auch eine Berechnung mit der Nr. 34233 infrage.