Honorarvereinbarung zum PKV-Basistarif ab 1. April 2010
Ende Januar haben die KBV und der PKV-Verband zur Vergütung ärztlicher Leistungen gegenüber Patienten, die im Basistarif der privaten Krankenversicherung versichert sind, eine neue Honorarvereinbarung getroffen, die auch im Einvernehmen mit der Beihilfe steht. Durch sie werden die Vergütungssätze des § 75 Abs. 3a SGB V abgelöst. Die Vereinbarung gilt ab dem 1. April 2010. Der vorläufige Endtermin ist der 31. Dezember 2012.
Die Vereinbarung gilt nur für Basistarifversicherte. Für Standardtarifversicherte gelten weiterhin die Sätze des § 75 Abs. 3a des SGB V. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Faktoren, die ab dem 1. April bei Basistarif- und bei Standardtarif-Versicherten statt der „normalen“ GOÄ-Faktoren anzuwenden sind.
GOÄ-Faktoren ab 1. April 2010
Leistungen
Basistarif
Standardtarif
Abschnitt M (Labor) und Nr. 437
0,9-fach
1,16-fach
Abschnitte A, E und O
1,0-fach
1,38-fach
übrige
1,2-fach
1,8-fach
Sie möchten gerne kostenfrei weiterlesen?
Sie sind neu auf rwf-online.de?
Dann registrieren Sie sich bitte einmalig für das Radiologen WirtschaftsForum, um alle Beiträge kostenfrei in voller Länge lesen zu können.
Sie sind bereits Leser des Radiologen WirtschaftsForum?
Super! Dann geben Sie bitte einfach Ihre E-Mail-Adresse an.