GOÄ: Feste Steigerungssätze beim Standard-/Basistarif

Frage: „Zur Faktorsteigerung bei erhöhtem Aufwand bei Abrechnung der Nr. 5371 GOÄ (CT im Hals- und/oder Thoraxbereich, 2.300 Punkte): Ist es so, dass bei Privatpatienten mit Standard- oder Basistarif auch mit Begründung eine Steigerung über die üblichen Faktoren (1,8/1,38 resp. 1,2/1,0) hinaus nicht gesteigert werden kann?“

Antwort: Leider ist dies so! Bei Patienten, die im Standard- oder im Basistarif der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind, gelten fest definierte Steigerungssätze. Eine Höherbewertung ist somit nicht möglich. Im Rahmen des Basistarifs sind die Sätze auf Grundlage von § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) V festgelegt und orientieren sich am Vergütungsrahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Allerdings besteht keine Verpflichtung, die Behandlung dieser Versicherten zu übernehmen.

Praxistipp

Der Versicherte hat Ärzte vor Behandlungsbeginn darüber zu informieren, dass er in diesem Tarif versichert ist. Erfolgt diese Information nicht, hat der Patient, falls er eine Privatrechnung nach den vollen Sätzen der GOÄ erhalten hat, keinen Anspruch auf nachträgliche Rechnungskorrektur!

 

Weiterführender Hinweis