Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weist darauf hin, dass Untersuchungen zur Früherkennung schwerer Krankheiten mittels Computertomografie (CT) rechtlich nicht zulässig sind. Anlass sind die Ergebnisse einer exemplarischen Auswertung von 150 Webseiten radiologischer Praxen und Kliniken, die solche CT-Untersuchungen anbieten.
Laut BfS würden die Internet-Informationen der Anbieter teilweise auf Qualitätsmängel schließen lassen. So seien die Angaben über die Strahlenrisiken insgesamt unzureichend. Informationen über
variierten erheblich und entbehrten oft der wissenschaftlichen Grundlage.
Der Berufsverband der Deutschen Radiologen (BDR) betont, dass nur die Brustkrebs-Früherkennung mittels CT zugelassen ist, und rät Radiologen dazu, die Praxis-Website zu überprüfen.
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