Benefits für Mitarbeiter: So entlohnen Radiologen modern und steuervergünstigt!

von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

Mitarbeiter neu akquirieren oder langfristig an die Radiologie binden ist durch den Fachkräftemangel oft nicht einfach. Radiologen müssen sich deshalb von den Mitbewerbern absetzen und den (potenziellen) Medizinischen Technolog/-innen für Radiologie (MTR) sowie weiteren Mitarbeitern ein besseres Arbeitsumfeld als anderswo bieten. Benefits führen zu einer starken Mitarbeiterzufriedenheit und lassen sich steueroptimiert umsetzen.

Hoher Nettolohn als Kostenfaktor

Für MTR steht neben dem Arbeitsumfeld i. d. R. die Nettoentlohnung im Vordergrund. Immerhin dient diese der Absicherung des Lebensunterhalts. Ein hoher Nettolohn trägt also auch dazu bei, Mitarbeiter zu akquirieren und zu binden. Der Nachteil besteht darin, dass zu dem hohen Nettolohn noch Steuern und Sozialabgaben hinzukommen, sodass der Radiologe tief in die Tasche greifen muss – und das geht zulasten des Gewinns.

Beispiel 1: ohne Benefits

Eine ledige MTR soll im Jahr 2024 ein Nettogehalt in Höhe von 2.000 Euro erhalten. Das kostet den Radiologen 3.500 Euro (2.000 Euro plus ca. 300 Euro Steuern und 1.200 Euro Sozialabgaben). Sollen netto 2.150 Euro gezahlt werden, wird der Radiologe mit Lohnkosten von 3.825 Euro konfrontiert. Der Radiologe muss also weitere 325 Euro aufwenden, damit das Nettogehalt der MTR um 150 Euro steigt.

 

Moderne Entlohnungsformen gefragt

Für Radiologen ist es deshalb unerlässlich, neben dem Nettolohn moderne Benefits zu leisten. Diese haben zwei entscheidende Vorteile. Zum einen sind sie regelmäßig von Steuern und Sozialabgaben befreit, sodass der Gewinn der Radiologie nur gering belastet wird – die Mitarbeiter erhalten jedoch einen hohen Nettovorteil. Zum anderen wird über Benefits häufig im Kollegen- und Bekanntenkreis gesprochen. Das steigert die Attraktivität der Radiologie auf dem Arbeitsmarkt, was zu potenziell mehr Bewerbern auf ausgeschriebene Stellen führt.

Klassische Benefits kurz erklärt

Es gibt unterschiedliche Arten von Mitarbeiterbenefits, von denen einige bekannte Modelle vorgestellt werden.

Tankgutschein oder Fitnessstudio?

Gemäß § 8 Abs. 2 S. 11 Einkommensteuergesetz (EStG) sind viele Sachbezüge für die Mitarbeiter steuer- und beitragsfrei. Das gilt zumindest dann, wenn die Sachbezüge pro Monat 50 Euro brutto nicht übersteigen (Freigrenze, kein Freibetrag). Da als Sachbezug auch nicht in Geld auszahlbare Gutscheine gelten, kann monatlich z. B. ein Tankgutschein über 50 Euro ausgegeben werden. Möchten Radiologen die Gesundheit fördern, kann auch in einem Fitnessstudio eine Mitgliedschaft abgeschlossen und diese dem Mitarbeiter überlassen werden (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 07.07.2020, Az. VI R 14/18).

Praxistipp: Gutscheine

Kaufen Sie einen nicht in Geld auszahlbaren Gutschein (max. 50 Euro pro Monat), überlassen Sie diesen dem Mitarbeiter und dokumentieren Sie den Vorteil im Lohnkonto. Übrigens: Viele Anbieter (z. B. Tankstellen) bieten häufig sich monatlich automatisch aufladende Abo-Gutscheine an. So wird der organisatorische Aufwand auf ein Minimum reduziert.

 

Der Sommer kommt – Jobrad

Arbeitgeber können auch einfach ein Jobrad erwerben und es dem Mitarbeiter überlassen. Auch dieser Vorteil ist gemäß § 3 Nr. 37 EStG steuer- und beitragsfrei. Übrigens: Unter den Begriff des Jobrads fallen nicht nur normale Fahrräder, sondern auch E-Bikes. Ebenso sind Jobräder für den Partner und Angehörige begünstigt. Weiterer Vorteil: Da das Jobrad nur überlassen und nicht übereignet wird, müssen MTR das Jobrad bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses an den Radiologen zurückgeben (Eigentümer ist der Arbeitgeber). Eine ungewollte Kündigung wird deshalb psychologisch erschwert, da mit dieser der Verlust des Jobrads einhergeht.

Praxistipp: Jobrad

Kaufen oder leasen Sie ein Fahrrad, überlassen es dem Mitarbeiter und dokumentieren Sie den Vorteil im Lohnkonto. Zudem gibt es bei vielen Fahrradhändlern umfangreiche Jobrad-Angebote. Neben dem Fahrrad sind dann umfassende Serviceleistungen (z. B. Versicherungs- und Reparaturpaket) enthalten.

 

Wiedereinstieg nach der Geburt

Nach dem Mutterschutz und möglicher Elternzeit fällt es vielen MTR schwer, wieder in das Arbeitsleben einzusteigen. Schuld daran ist häufig die erforderliche Kinderbetreuung während der Arbeitszeit. Deshalb sollten genau hier Radiologen eingreifen und den Mitarbeitern anbieten, die fälligen Kita-Gebühren zu übernehmen! Der Vorteil: Die Mitarbeiter können unbesorgt bei Ihnen arbeiten und die Übernahme der Kita-Gebühren ist steuer- und beitragsfrei (§ 3 Nr. 33 EStG).

Praxistipp: Kita-Gebühren

Lassen Sie sich den Bescheid über die Kita-Gebühren vom Mitarbeiter geben und nehmen Sie diesen als Beleg zum Lohnkonto. Nun können Sie dem Mitarbeiter die Gebühren erstatten oder Sie leisten direkt an den Kita-Träger.

 

Geschenke machen Freude

Ein Mitarbeiter hat Geburtstag und bringt sogar Kuchen zur Radiologie mit? Dann wäre doch auch ein Geburtstagsgeschenk angebracht! Sorge vor einer Besteuerung und Sozialabgaben müssen Radiologen nicht befürchten. Gemäß Richtlinie 19.6 Abs. 1 Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) stellen Geburtstagsgeschenke wie in diesem Beispiel keinen Arbeitslohn dar, wenn der Bruttowert des Geschenks 60 Euro nicht übersteigt.

Praxistipp: Geschenke

Geschenk aussuchen und kaufen (maximal für 60 Euro) und dem oder der MTR zum Geburtstag übergeben. Doch Vorsicht: Geschenke sind nur Sachleistungen. Ein Umschlag mit 60 Euro (Bargeld) stellt steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.

 

 

Praxistipp: Getränke und Genussmittel

Zu den nicht als Arbeitslohn zu erfassenden Aufmerksamkeiten gehören übrigens auch Getränke und Genussmittel, welche den Mitarbeitern in der Radiologie kostenlos zum Verzehr zur Verfügung gestellt werden (R 19.6 Abs. 2 LStR). Hierzu zählen z. B. Kaffee, Tee und Kaltgetränke, aber auch Kekse oder ein frischer Obstteller.

 

Neues Smartphone gefällig?

Der Radiologe kann seinen MTR auch ein neues Smartphone – inklusive Vertrag – zur (vollständig) privaten Nutzung überlassen. Auch dieser Gehaltsbenefit ist steuer- und beitragsfrei (§ 3 Nr. 45 EStG). Begünstigt sind neben Smartphones auch Tablets und Notebooks sowie das mitüberlassene Zubehör (z. B. Schutzhülle, Ladekabel, Kopfhörer) sowie Vertragsentgelte. Zusätzlicher Vorteil für den Radiologen: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Mitarbeiter das Smartphone an den Radiologen zurückzugeben. Dadurch wird eine ungewollte Kündigung psychologisch erschwert, da sich der Mitarbeiter um ein neues Smartphone nebst Vertrag (mit meist neuer Handynummer!) kümmern muss.

 

Praxistipp: Smartphone

Smartphone kaufen oder Vertrag abschließen, dieses dem Mitarbeiter überlassen und im Lohnkonto dokumentieren. Alternativ kann der Radiologe dem Mitarbeiter ein diesem gehörendes Smartphone abkaufen und dieses direkt im Anschluss dem Mitarbeiter zur Nutzung zurücküberlassen (Urteil des BFH vom 23.11.2022, Az. VI R 50/20).

 

Beachte: Damit sich für die vorgestellten Modelle eine Steuer- und Beitragsfreiheit ergibt, muss der Mitarbeiter den Benefit durch den Radiologen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erhalten (§ 8 Abs. 4 EStG). Das bedeutet, dass der Bruttolohn nicht zugunsten des Benefits reduziert werden darf. Der Benefit muss vielmehr freiwillig und zusätzlich zu dem Entgelt geleistet werden, welches dem Mitarbeiter ohnehin zusteht.

Beispiel 2: mit Benefits

Eine MTR erhält zusätzlich zu ihrem Nettogehalt in Höhe von 2.000 Euro folgende Benefits:

  • Monatlicher Tankgutschein über 50 Euro,
  • ein kostenloses E-Bike für fünf Jahre (Wert: 3.000 Euro bzw. pro Monat 50 Euro),
  • ein Geburtstagsgeschenk im Wert von 60 Euro (umgerechnet pro Monat 5 Euro),
  • ein neues Smartphone mit Vertrag (Kosten pro Monat 35 Euro) sowie
  • kostenlosen Kaffee, Kaltgetränke, Kekse und Obst in der Radiologie (Wert pro Monat 10 Euro).

Lösung:

Das Nettogehalt der MTR steigt effektiv von 2.000 auf 2.150 Euro. Der Vorteil: Der Lohnaufwand des Radiologen steigt nur von 3.500 auf 3.650 Euro. Bei einer Erhöhung des normalen Nettogehalts auf 2.150 Euro hätte der Radiologe hingegen 3.825 Euro aufwenden müssen (siehe „Beispiel 1: ohne Benefits“).

Damit spart der Radiologe pro Monat rund 175 Euro an Lohnkosten – und sein Gewinn steigt.