Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) will die Spendenbereitschaft der deutschen Bevölkerung für die Flüchtlingshilfe steigern und hat deshalb Vereinfachungen zum Sonderausgabenabzug für Spenden veröffentlicht. Drei Maßnahmen sind besonders heraushebenswert (BMF, Schreiben vom 22.9.2015, Az. IV C 4 – S 2223/07/0015:015):
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