InflationsausgleichPrämie in 2024 zahlen!
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern bis zum 31.12.2024 eine Inflationsausgleichsprämie gewähren, die bis 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei ist.
Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (§ 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz [EStG]). Aber: Wenn die Prämie zwar mit dem Dezember-Gehalt 2024, aber erst Anfang Januar 2025 ausbezahlt wird, reicht das nicht aus (siehe Punkt 12 der FAQ des BMF, iww.de/s11757)!
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