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PräventionMindestalter für Mammografie-Screening gesenkt

01.04.2026Ausgabe 4/20261min. Lesedauer

Die Änderungen in der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung (BrKr FrühErkV), nach denen das Mammografie-Screening-Programm auf Frauen ab dem 45. Lebensjahr ausgeweitet wird, sind am 05.03.2026 in Kraft getreten. Über die Pläne zur Absenkung der unteren Altersgrenze von 50 auf 45 Jahre haben wir in RWF-Ausgabe 01/2026 berichtet.

Neben der Ausweitung auf Frauen ab dem 45. Lebensjahr ist mit der Anpassung der BrKrFrühErkV auch klargestellt worden, unter welchen Voraussetzungen Medizinische Fachangestellte (MFA) Mammografieaufnahmen im Rahmen der Brustkrebsfrüherkennung technisch anfertigen dürfen. Diese Delegation ist demnach unter ständiger Aufsicht, jedoch ohne eine aufsichtsführende Person vor Ort, möglich. Voraussetzung für eine solche Durchführung ohne „Arzt vor Ort“ ist zum einen eine jederzeitige Kommunikationsmöglichkeit, die ein unmittelbares Eingreifen des aufsichtsführenden Arztes erlaubt. Zum anderen ist ein jederzeitiger elektronischer Zugriff des aufsichtsführenden Arztes auf alle relevanten physikalisch-technischen Parameter und sämtliche digitale Bilddaten in Befundungsqualität als Bedingung genannt. Diese Optionen zielen insbesondere auf den Einsatz in den sogenannten „Mammobilen“ ab, die beim Mammografie-Screening-Programm zum Einsatz kommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nun maximal 18 Monate Zeit, die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) anzupassen.

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