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KassenabrechnungEBM-Reform erneut verschoben

26.10.2015Ausgabe 11/20151min. Lesedauer

Bereits im Oktober 2012 hatte der Bewertungsausschuss einen Zeitplan zu umfassenden Änderungen des EBM zum 1. Juli 2014 beschlossen. Das Inkrafttreten wurde aber bereits im Juni 2014 auf den 1. Januar 2016 verschoben. Aktuell haben sich KBV und Krankenkassen auf eine nochmalige Anpassung des Zeitplans zur Weiterentwicklung des EBM verständigt – neuer Termin ist nun der 1. Juli 2017.

Der neue Zeitplan sieht vor, dass die Beratungen zur Weiterentwicklung des EBM – sowohl im hausärztlichen als auch im fachärztlichen Bereich – bis 31. März 2017 abgeschlossen werden. Die Änderungen sollen dann zum 1. Juli 2017 in Kraft treten. Grund für die erneute Verschiebung ist nach Mittteilung der KBV die Komplexität der Überprüfung des EBM sowie der Änderungen im Standardbewertungssystem.

Nach Mitteilung der KBV soll das Leistungsspektrum der Praxen sowie der veränderte Versorgungsbedarf der Versicherten im EBM besser abgebildet werden. Dazu sollen auf Wunsch einiger Fachgruppen beispielsweise Leistungen aus Pauschalen herausgenommen und wieder einzeln vergütet und bestehende Gebührenordnungspositionen angepasst werden.

Im Ergebnis sollen sämtliche Leistungen neu bewertet werden. Thema ist dabei auch das kalkulatorische Arztgehalt, das aus Sicht der KBV dringend an die Tarifentwicklung in den Krankenhäusern angepasst und somit erhöht werden muss.

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