DigitalisierungRadiologen müssen ab 2025 eRechnungen decodieren können
Radiologen sollten ab dem 01.01.2025 eRechnungen elektronisch auslesen bzw. verarbeiten können („Ab 2025: eRechnung betrifft auch Radiologen“, in RWF Nr. 07/2024).
Sind Radiologen dazu nicht in der Lage, so lässt sich weder die Rechnung prüfen noch begleichen, weil keine – für das menschliche Auge lesbare „Bilddatei“ – erzeugt werden kann. Gefragt sind die Buchhaltungs- und Rechnungssoftwareprogramme, die eine Schnittstelle implementieren sollten. Ein vom Bundesfinanzministerium (BMF) geplantes, kostenfreies Tool zur Visualisierung von eRechnungen wird es (in Konkurrenz zur Privatwirtschaft) doch nicht geben. Für die Übermittlung von eRechnungen kommen z. B. der Versand per E-Mail, die Bereitstellung der Daten mittels einer elektronischen Schnittstelle oder die Möglichkeit des Downloads über ein Internetportal in Betracht (vgl. BMF-Schreiben vom 15.10.2024, Tz. 36, online unter iww.de/s11976).
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