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StatistikRadiologie erwirtschaftet weniger Reinertrag

28.10.2024Ausgabe 11/20244min. Lesedauer
Von Alexandra Buba M. A., Wirtschaftsjournalistin, Fuchsmühl

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat die Kosten- und Ertragsstatistik von Arztpraxen für das Jahr 2022 veröffentlicht. Daraus ergibt sich ein Rückgang der Reinerträge der Praxen des Fachgebiets Radiologie um 4,1 Prozent, von durchschnittlich 1,282 Mio. auf 1,230 Mio. Euro. Diese Entwicklung verlief negativer als der Branchentrend: Denn der gesamte medizinische Bereich hatte lediglich einen Rückgang des Reinertrags von 1,5 Prozent zu verzeichnen.

Kosten steigen stärker als Erlöse

Die Radiologie ist einer der Fachbereiche, die im Jahr 2022 einen Rückgang der durchschnittlichen Gewinne im Vergleich zu 2021 hinnehmen mussten. Dies ist insbesondere auf gestiegene Kosten zurückzuführen, die von durchschnittlich 2.099.000 Euro auf 2.240.000 Euro pro Praxis und damit um 6,7 Prozent angewachsen sind. Gleichzeitig erhöhten sich die Reinerträge zwar ebenfalls, prozentual in geringerem Ausmaß. So stieg das durchschnittlich erlöste Honorar je Praxis von 3,38 Mio. Euro auf 3,47 Mio. Euro (+2,6 Prozent). Dadurch blieben unterm Strich 4,1 Prozent weniger Reinertrag übrig. Die Kostenquote in radiologischen Praxen liegt damit bei 64,6 Prozent.

Ertrag steigt in Gemeinschaftspraxen

Differenziert man die Daten nach Einzel- und Gemeinschaftspraxen, so ergibt sich folgendes Bild: Die Reinerträge für die – im Bereich der Radiologie eher seltener anzutreffenden – Einzelpraxen sind aufgrund fehlender Daten nur für das Jahr 2022, jedoch nicht für 2021 einzeln ausgewiesen, daher lässt sich hier kein Vergleich anstellen. Die Gemeinschaftspraxen jedoch sind detailliert erfasst: Sie verzeichnen einen Gewinnzuwachs von 1,634 Mio. Euro auf 1,727Mio. Euro, das entspricht einem Zuwachs von 5,7 Prozent. In der Betrachtung der Entwicklung der Reinerträge für sämtliche Radiologiepraxen legt diese Entwicklung zumindest rein rechnerisch nahe, dass die Einzelpraxen einen vergleichsweise hohen Rückgang der Reinerträge hinnehmen mussten. Der Reinertrag in Höhe von 1,727 Mio. Euro verteilt sich im Schnitt auf 2,7 Praxisinhaber. Damit ergibt sich rein rechnerisch ein Reinertrag von 640.000 Euro je Praxisinhaber. Dieser liegt 21,2 Prozent über dem Reinertrag in der radiologischen Einzelpraxis in Höhe von 511.000 Euro. Vergleicht man die Entwicklung der Einnahmen bei den Gemeinschaftspraxen, so zeigt sich, dass diese ihre Einnahmen von 4,237 Mio. Euro im Schnitt des Jahres 2021 auf 4,741 Mio. Euro in 2022 deutlich steigern konnten (+11,9 Prozent). Die Aufwendungen kletterten ebenfalls deutlich, nämlich von 2,602 auf 3,014 Mio. Euro (15,8 Prozent) (siehe Tabelle).

Größenklassen und Honorarherkunft

Schlüsselt man die Praxen weiter auf, so zeigt sich, dass ein nicht geringer Anteil der Einzelpraxen einen Umsatz von 2,5 Mio. Euro oder mehr erwirtschaftet: 37 radiologische Einzelpraxen in Deutschland ist dies 2022 gelungen. 97 Einzelpraxen erzielten Einnahmen zwischen 1,0 und 2,5 Mio. Euro, bei 71 Einzelpraxen betrug der Jahresumsatz weniger als 1,0 Mio. Euro.

Die Gemeinschaftspraxen verteilen sich im Rahmen der statistischen Erfassung auf die Größenklassen unter 5,0 Mio. Euro Jahresumsatz (208 Praxen) sowie darüber (89 Praxen).

Signifikante Unterschiede zwischen Einzel- und Gemeinschaftspraxen bestehen darüber hinaus hinsichtlich der Honorarherkunft: So erwirtschaften die Einzelpraxen nur 41,4 Prozent ihrer Honorare aus Kassenabrechnung, und 53,5 Prozent stammen aus Privatabrechnung. Bei den Gemeinschaftspraxen ist das Verhältnis genau umgekehrt: Hier stammen 54,4 Prozent der Einnahmen aus Kassenabrechnung und nur 34,6 Prozent aus Privatabrechnung. Hinzu kommen 11,0 Prozent Einnahmen aus sonstiger selbstständiger ärztlicher Tätigkeit. Betrachtet man alle Radiologiepraxen zusammen, so verteilen sich die Einnahmen auf

  • 51,9 Prozent Kassenabrechnung,
  • 38,2 Prozent Privatabrechnung und
  • 9,9 Prozent Einnahmen aus sonstiger selbstständiger ärztlicher Tätigkeit.

Im Vergleich zum Jahr 2021 ist der Anteil der Kassenabrechnung leicht zurückgegangen (2021: 55,3 Prozent). Eine Verschiebung der Anteile ist am ehesten bei den Gemeinschaftspraxen zu beobachten, deren Kassenabrechnungsanteil von 57,3 Prozent in 2021 auf 54,4 Prozent im Jahr 2022 gesunken ist.

Anzahl der Praxen wächst

Insgesamt ist die Anzahl der radiologischen Praxen etwas angestiegen, allerdings nicht in beiden Organisationsformen: So gab es 2021 insgesamt 488 radiologische Praxen, im Jahr darauf 503. Während die Zahl der Einzelpraxen jedoch für dieses Wachstum verantwortlich ist, da sie von 161 auf 205 anwuchs, sank die Anzahl der Gemeinschaftspraxen im selben Zeitraum, und zwar von 326 auf 298. Radiologische Gemeinschaftspraxen machten damit etwa drei Fünftel oder 59,2 Prozent aller Praxen aus. Insgesamt arbeiteten in allen radiologischen Praxen zum Stichtag 30.09.2022 durchschnittlich 27,7 Personen einschließlich der Inhaberinnen und Inhaber. Im Einzelnen handelt es sich bei den 25,0 durchschnittlich abhängig Beschäftigten um technische Assistenten, Krankenschwestern, medizinische Fachangestellte und dergleichen. Auch 2,2 angestellte Ärztinnen und Ärzte zählten durchschnittlich zum Personalstamm. Über ein Drittel der gesamten Belegschaft, nämlich 41,6 Prozent, waren in Teilzeit tätig. Als Kostenfaktor fielen Bruttoentgelte in Höhe von insgesamt 878.000 Euro an (weitere Details bei Destatis unter iww.de/s11563).

Praxen des Fachgebiets Radiologie

Praxen
Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber
Einnahmen aus selbstständiger ärztlicher Tätigkeit je Praxis
Aufwendungen je Praxis
Reinertrag* je Praxis
Anzahl
1.000 Euro
2022
Insgesamt
503
1.357
3.470
2.240
1.230
davon
Einzelpraxen
205
205
1.628
1.117
511
Fachgleiche Berufsausübungsgemeinschaften
298
1.152
4.741
3.014
1.727
2021
Insgesamt
488
1.386
3.381
2.099
1.282
davon
Einzelpraxen
161
161
(1.649)
(1.080)
/
Fachgleiche Berufsausübungsgemeinschaften
326
1.225
4.237
2.602
1.634

* Der Reinertrag entspricht nicht dem Einkommen der Ärzte oder dem Gewinn der Praxis. Diese Größe berücksichtigt u. a. nicht die Aufwendungen für Praxisübernahme, für Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaber und deren Familienangehörigen sowie die Beiträge zu Versorgungseinrichtungen der Praxisinhaber.

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