Für den Röntgenreport 2022 des TÜV-Verbands haben die unabhängigen Sachverständigen im Jahr 2021 bei etwa 15.800 Prüfungen insgesamt über 2.400 Mängel festgestellt. Grundlage des Reports sind die Ergebnisse der von den TÜV-Organisationen durchgeführten Prüfungen von Röntgeneinrichtungen, die laut Strahlenschutz-gesetz vorgeschrieben sind. Bei den humanmedizinischen Anwendungen wurden 19 Prozent der Mängel als schwerwiegend eingestuft. Ein Weiterbetrieb der Anlagen ist dann in der Regel nicht möglich.
Die festgestellten Mängel des Röntgenreports verteilen sich auf die Bereiche
Bei humanmedizinischen Anwendungen wurden 2.970 Geräte geprüft und insgesamt 795 Mängel festgestellt.
Bei den 958 untersuchten sogenannten stationären Aufnahmeplätzen sind bei 74 Geräten (7,7 Prozent) Mängel an den digitalen Speicherfolien oder den analogen Film-Folien-Systemen festgestellt worden. Dazu erklärte Dr. Alexander Schröer, Strahlenschutzexperte des TÜV-Verbands: „Bei langjähriger Nutzung der Geräte können Kratzer, Knicke oder Schmutz die Qualität der Röntgenbilder beeinträchtigen. Diese sogenannten Artefakte können im schlimmsten Fall zu Fehldiagnosen führen.“ Insgesamt sei das technische Sicherheitsniveau im Bereich der Röntgendiagnostik hoch und kein Patient müsse sich Sorgen machen, wenn eine Untersuchung ansteht, so der Experte.
Neben fest installierten Geräten sind vor allem in Krankenhäusern mobile C-Bögen im Einsatz. An den 739 geprüften C-Bögen haben die TÜV-Sachverständigen insgesamt 296 Mängel festgestellt. Bei 55 Geräten (7,4 Prozent) wurden Mängel am Bildwiedergabesystem gefunden. Schröer: „Da die Röntgenbilder beim C-Bogen in Echtzeit auf einem Bildschirm wiedergegeben werden, müssen die Monitore der Geräte in einwandfreiem Zustand sein.“
Nicht gesondert behandelt werden im TÜV-Röntgenreport Geräte für die Mammografie und Hochdosisgeräte für Computertomografie (CT) und Strahlentherapien, da die Mängelquoten hier sehr niedrig sind. Bei 300 Prüfungen von CT-Geräten im Jahr 2021 seien nur 18 Mängel festgestellt worden. In zwei dieser Fälle waren die Mängel allerdings schwerwiegend, da der bauliche Strahlenschutz für die Anlagen nicht ausreichend war.
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