Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Stichprobenprüfungen auf Grundlage der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie (QBR-RL) und der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomografie (QBK-RL) auch für das 1. und das 2. Quartal 2019 ausgesetzt. Für die Magnetresonanztomografie der weiblichen Brust (MRM) wurde die Aussetzung für das 1. Quartal 2019 beschlossen.
Der G-BA hat damit die Aussetzung der Stichprobenprüfungen für das 3. und 4. Quartal 2018 aufgrund eines Urteils des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 09.05.2018 fortgeschrieben. Die weitere Aussetzung der Prüfungen soll für eine Überarbeitung der Qualitätsprüfungs-Richtlinie und der damit verbundenen Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien genutzt werden.
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