Nach § 6 Nr. 1 der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Vakuumbiopsie der Brust ist vor Beginn der Vakuumbiopsie eine mediolaterale oder lateromediale Mammographie zur exakten räumlichen Orientierung zu erstellen, sofern diese nicht bereits vorliegt. Eine entsprechende Gebührenposition zur Abrechnung dieser Untersuchung fehlte jedoch bisher im EBM. Dies ändert sich nun zum 1. Juli 2012.
Mit Wirkung zum 1. Juli hat der Bewertungsausschuss für diese Untersuchung die Nr. 34275 neu in den EBM aufgenommen:
Die neue Nr. 34275 EBM |
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EBM-Nr. |
Legende |
Punkte/Euro |
34275 |
Durchführung einer Mammographie in einer Ebene gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Vakuumbiopsie der Brust im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition 34274 Obligater Leistungsinhalt
je Seite Die Gebührenordnungsposition 34275 ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 01750, 01752 bis 01755, 01759, 02100, 02101, 34270, 34272 und 34503 berechnungsfähig. |
560 (19,63 Euro) |
Die Prüfzeit für diese neue Leistung beträgt vier Minuten im Tages- und Quartalsprofil.
In diesem Zusammenhang hat der Bewertungsausschuss die Gebührenpositionen 01759 und 34274 um einen Hinweis ergänzt. Darin wird klargestellt, dass bei einer Vakuumbiopsie neben der entsprechenden Genehmigung auch die Leistungserbringung nach Maßgabe der Qualitätssicherungsvereinbarung zu erfolgen hat.
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