Unverändert steht das 99m-Technetium für Knochenszintigraphien nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Aus diesem Grunde haben KBV und Krankenkassen die Übergangsregelung zur Durchführung von PET-Untersuchungen mit 18-Fluorid nochmals bis zum 30.Juni 2009 verlängert. Demnach können PET-Untersuchungen mit 18-Fluorid als vorübergehende Alternative zur Knochenszintigraphie bei GKV-Versicherten weiterhin durchgeführt und abgerechnet werden,
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