Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die eine Zusammenveranlagung beantragen, können sich nicht das für sie zuständige Finanzamt aussuchen. Die Finanzverwaltung hat stattdessen konkrete Direktiven bekanntgegeben, welches Finanzamt zuständig ist. Es gilt Folgendes:
Wir bedanken uns für Ihren Besuch auf dieser Website. Hier finden Sie unsere
>>AGB
und unsere
>>Datenschutzbestimmungen.
Guerbet GmbH
Otto-Volger-Straße 11,
65843 Sulzbach/Taunus
Telefon: 06196 762-0
www.guerbet.de
E-Mail: info@guerbet.de
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Berichterstattung haben, erreichen Sie uns über folgende E-Mail-Adresse: rwf@iww.de.
Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu Produkten der Guerbet GmbH haben, kontaktieren Sie uns bitte hier.
>>Zum Kontaktformular