Zuschlagsregelung für BAG bis 31. März 2011 verlängert

Der Bewertungsausschuss hatte sich im März 2010 vorgenommen, zum 1. Januar 2011 die Zuschlags­regelung auf das Regelleistungsvolumen (RLV) für Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) zu verändern. Dabei sollte der Kooperationsgrad, also die Behandlung eines Versicherten durch mehrere Ärzte einer BAG, stärker berücksichtigt werden. Dieser Zeitpunkt wurde jetzt um ein Quartal auf den 1. April 2011 verschoben. Somit bleibt die Zuschlagsregelung für BAG im Quartal 1/2011 unverändert. Demnach gilt weiterhin: 

  • Fach- und schwerpunktgleiche Berufsausübungsgemeinschaften und Praxen mit angestellten Ärzten der gleichen Arztgruppe erhalten einen Zuschlag auf das RLV von 10 Prozent.
  • Fach- und schwerpunktübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren und Praxen mit angestellten Ärzten anderer Arztgruppen bzw. Schwerpunkte erhalten einen Zuschlag auf das RLV von 5 Prozent je Arztgruppe bzw. Schwerpunkt für maximal sechs Arztgruppen bzw. Schwerpunkte, für jede weitere Arztgruppe bzw. weiteren Schwerpunkt um 2,5 Prozent, jedoch insgesamt höchstens um 40 Prozent.

Änderung soll bis Ende 2010 beschlossen werden

Eine Änderung dieser Zuschlagsregelung will der Bewertungs­ausschuss bis zum 31. Dezember 2010 beschließen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.